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Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

Gefördert werden:  

  • Feuerwehrhäuser
  • Feuerwehrfahrzeuge

Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Stellungnahme des zuständigen Landkreises oder des Landesverwaltungsamtes zur finanziellen Leistungskraft des Antragstellers und zur Notwendigkeit der Maßnahme

Ansprechpartner

Herr Klingebiel
Tel.: +49 345 514-2421
E-Mail

Frau Altvater
Tel.: +49 345 514-2424
E-Mail

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie - über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt (Zuwr-BS), (Runderlass des Innenministeriums vom 01.12.2017 (Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Seite 757)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften

Hinweise zum Verfahren

Anträge für das folgende Haushaltsjahr sind bis spätestens 31. März des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Landkreis (für die Landkreise und kreisfreien Städte direkt beim Landesverwaltungsamt) einzureichen.

Die Landkreise sammeln die Anträge und reichen sie bis zum 30. April beim Landesverwaltungsamt ein.

Die Landkreise und das Landesverwaltungsamt erstellen auf der Grundlage der eingereichten Anträge Prioritätenlisten für das folgende Haushaltsjahr.

Zuwendungsbescheide werden in der Regel im zweiten Halbjahr für das folgende Haushaltsjahr erteilt.


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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)