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Pflegekinderhilfe des Landes Sachsen-Anhalt

Das Landesjugendamt berät und unterstützt die örtlichen Jugendämter, Vereine und Träger der freien Jugendhilfe laut § 85 SGB VIII. Es werden Fachveranstaltungen und Fortbildungen sowie Arbeitskreise für MitarbeiterInnen in der Jugendhilfe rund um das Thema Pflegekinderhilfe angeboten, aber auch Empfehlungen und Konzepte in diesem Arbeitsbereich entwickelt. Ein weiterer Punkt ist die Unterstützung bei der Suche von geeigneten Pflegepersonen in schwierigen Einzelfällen im Rahmen des überregionalen Vermittlungsausgleiches.  

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen einer Projektförderung das Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt der Stiftung St. Johannis in Bernburg.

Ansprechpartnerinnen

Frau Brüning (Referentin)

Telefon: +49 345 514 1607
E-Mail

Frau Wilde

Telefon: +49 345 514-1332
E-Mail

 

 

Anschrift
Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt -Referat 502
Zentrale Adoptionsstelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle(Saale)
 

Die Pflegekinderdienste der örtlichen Jugendämter

Die Aufgaben der Pflegekinderhilfe nach §§ 33 und 44 SGBVIII erfüllen die  Pflegekinderdienste der örtlichen Jugendämter in kommunaler Selbstverwaltung.

Pia, 9 Jahre, Gewinnerin eines Malwettbewerbs.

"Wir suchen Pflegeeltern"

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)