Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben
Das Land Sachsen-Anhalt fördert wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wird gefördert, um die Beiträge und Gebühren dafür herabzusetzen.
Gefördert werden:
- Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
- Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung
- Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die Vorhabensarten nach den Nummern 1. - 4.
Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Anträge müssen den Vorgaben der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 (MBl. LSA 2024, S. 236), entsprechen.
Einzureichende Unterlagen bei Antragstellung:
Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben/ Bauabschnitt
der Abwasserbeseitigung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Abwasseranlagen RZWas 2016
- Anlage 8 der REWas 1992
und
der Trinkwasserversorgung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Wasserversorgungsanlagen RZWas 2016
- Anlage 4 der REWas 1992
jeweils zweifach eingereicht werden.
Die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/.
Weiterhin ist mindestens ein Entwurf gemäß Ziffer 1.2.3. REWas 1992 einschließlich Erläuterungsbericht (zweifach) zwingend mit einzureichen. Der Entwurf fasst, aufbauend auf der Grundlagenermittlung und Vorplanung, die Ergebnisse der Entwurfsplanung und regelmäßig auch die der Genehmigungsplanung zusammen und stellt sie dar. Dieser Entwurf sollte dem Landesverwaltungsamt möglichst frühzeitig zur baufachlichen Prüfung vorgelegt werden. Ein baufachlich geprüfter Entwurf nach REWas 1992 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung oder die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.
Weitere Informationen zu Inhalten und Umfang der einzureichenden Unterlagen können Sie der o. g. RZWas 2016 sowie dem jährlichen Hinweisschreiben zur Vergabe von Fördermitteln des Referates Abwasser entnehmen.
Formulare zum Download:
Alle für Sie relevanten Hinweise und Unterlagen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.