Gentechnik
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt
Referat 402
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Aufgaben des Sachgebiets Gentechnik
In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) zuständig für den Vollzug des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (GenTG). Gentechnik bedeutet, dass das Erbgut eines Mikroorganismus, einer Pflanze oder eines Tieres so verändert wurde, wie es unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. 1990 wurde das Gentechnikgesetz verabschiedet, dass bis heute gültig ist. Es steuert die Nutzung und Entwicklung der Gentechnik in Deutschland und regelt die Verhütung schädlicher Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt.
Das LVwA ist für folgende Aufgabenfelder der Gentechnik in Sachsen-Anhalt zuständig:
- Anzeige- und Anmeldeverfahren
Durchführung von Anzeige- und Anmeldeverfahren zu Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 1 oder 2 - Genehmigungsverfahren
Durchführung von Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 2 bis 4 - Beratung von Antragstellern
Beratung von Antragstellern im Vorfeld der Verfahren zu Errichtung und Betrieb von gentechnischen Anlagen - Überwachung gentechnischer Arbeiten
Überwachung und behördliche Kontrolle der Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Hierzu gehören regelmäßige Begehungen vor Ort, Befragung der Projektleitung, Einsichtnahme in Aufzeichnungen, gegebenenfalls auch das Erteilen nachträglicher Auflagen oder behördlicher Anordnungen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. - Landesstellungnahme zu Freisetzungsvorhaben
Bei Genehmigungsverfahren für Freisetzungsvorhaben ist das LVwA zur Abgabe einer Landesstellungnahme gem. § 16 Abs. 4 GenTG aufgefordert. An dieser Stellungnahme werden fallweise weitere Behörden und Stellen des Landes beteiligt. Seit dem Jahr 2011 haben jedoch keine Freisetzungen in Sachsen-Anhalt mehr stattgefunden. - Kontrolle der Freisetzungen
Das LVwA kontrolliert auch die Durchführung von Freisetzungsvorhaben. Außendienste ergeben sich hier u.a. bei der Aussaat, Ernte und Nachkontrolle des Versuchsfelds. Die vorerst letzte Fläche eines ehemaligen Versuchsfeldes konnte Ende 2021 aus der Nachkontrolle des Landes entlassen werden. - Untersagung des Inverkehrbringens
Das LVwA hat auch die Aufgabe, das Inverkehrbringen zu untersagen, sofern die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt. - Auftragsvergabe für experimentelle Untersuchungen
Die künstliche gentechnische Veränderung der Organismen lässt sich durch bestimmte Nachweistechniken experimentell überprüfen. Das gentechnische Überwachungslabor am LAU nimmt hierzu Proben aus gentechnischen Anlagen, von Freisetzungen und von bestimmten Produkten (z.B. Saatgut). Das Landesverwaltungsamt erteilt hierfür die Aufträge. - Berichtspflichten
Das LVwA unterrichtet gem. § 28 GenTG die Bundesbehörde (Robert-Koch-Institut) über im Vollzug getroffene relevante Entscheidungen. - Erteilen von Auskünften
Nach dem Umweltinformationsgesetz beantwortet das LVwA Anfragen aus der Bevölkerung.
Gentechnische Anlagen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell mehr als 220 gentechnische Anlagen, das sind Forschungslabore oder Produktionsbereiche in denen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) umgegangen wird. Jede neue Anlage muss dem LVwA gemeldet werden. Die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen hängen maßgeblich davon ab, welcher Risikogruppe (RG) die genutzten Organismen zuzuordnen sind. In Sachsen-Anhalt wird momentan nur mit GVO der Risikogruppen 1 und 2 gearbeitet, von denen kein (RG1) bzw. nur geringes Risiko (RG2) für die menschliche Gesundheit oder die Natur ausgeht.

