Menu
menu

wesentliche Änderungen bestehender Anlagen (An- und Abmeldung von Räumen)

Sie möchte eine bestehende gentechnischen Anlage um einen oder mehrere Räume vergrößere oder verkleinern, dann stellt diese eine wesentliche Änderung nach § 8 Abs. 4 GenTG dar. 

Anmeldung von weiteren Räumen

Für die Anmeldung zusätzlicher Räume reichen Sie uns bitte folgende Formblätter (Formblätter siehe http://www.lag-gentechnik.de) und Unterlagen schriftlich ein:

  • bei S1: unterschriebenes Formblatt AZ-S1 (Pkt. 1 und 3, nur die Angaben zu neu anzuzeigenden Räumen)
  • ab S2: unterschriebenes Formblatt AZ-S1 (Pkt. 1, 2, 3.1 und 3.3, nur die Angaben zu neu anzumeldenden Räumen)
  • gut lesbarer Lageplan oder Bauplan (zusätzliche Räume sind ersichtlich)
  • aktuelle Betriebsanweisung (gem. § 17 Abs. 2 GenTSV)

Abmeldung von Räumen

Für die Abmeldung von einzelnen Räumen genügt ein vom Betreiber unterschriebenes Schreiben, dass folgende Angaben enthält:

  • Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen
  • Auflistung der abzumeldenden Räume
  • Zeitpunkt Raumabmeldung
  • ergriffene Maßnahmen, so dass keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen kann,
  • ab Sicherheitsstufe 2 ggf. eine detaillierte Auflistung über die Dekontaminierung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen