wesentliche Änderungen bestehender Anlagen (An- und Abmeldung von Räumen)
Sie möchte eine bestehende gentechnischen Anlage um einen oder mehrere Räume vergrößere oder verkleinern, dann stellt diese eine wesentliche Änderung nach § 8 Abs. 4 GenTG dar.
Anmeldung von weiteren Räumen
Für die Anmeldung zusätzlicher Räume reichen Sie uns bitte folgende Formblätter (Formblätter siehe http://www.lag-gentechnik.de) und Unterlagen schriftlich ein:
- bei S1: unterschriebenes Formblatt AZ-S1 (Pkt. 1 und 3, nur die Angaben zu neu anzuzeigenden Räumen)
- ab S2: unterschriebenes Formblatt AZ-S1 (Pkt. 1, 2, 3.1 und 3.3, nur die Angaben zu neu anzumeldenden Räumen)
- gut lesbarer Lageplan oder Bauplan (zusätzliche Räume sind ersichtlich)
- aktuelle Betriebsanweisung (gem. § 17 Abs. 2 GenTSV)
Abmeldung von Räumen
Für die Abmeldung von einzelnen Räumen genügt ein vom Betreiber unterschriebenes Schreiben, dass folgende Angaben enthält:
- Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen
- Auflistung der abzumeldenden Räume
- Zeitpunkt Raumabmeldung
- ergriffene Maßnahmen, so dass keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen kann,
- ab Sicherheitsstufe 2 ggf. eine detaillierte Auflistung über die Dekontaminierung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen

