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Aufgaben des Sachgebiets Gentechnik

Ein ganz wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die Genehmigung von gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie deren Überwachung. Das bedeutet, dass regelmäßig vor Ort kontrolliert wird, ob in den Laboren auch nur die experimentellen Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durchgeführt werden, die dem LVwA gemeldet wurden und dass diese Labore die baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen entsprechend der Risikogruppe der verwendeten Organismen aufweisen.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden Auflagen erteilt oder behördliche Anordnungen bis hin zur Einstellung des Betriebes getroffen und Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
Unterstützt werden die Überwachungsmaßnahmen durch das gentechnische Überwachungslabor am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), das im Auftrag des LVwA Proben nimmt und diese wissenschaftlich analysiert. Neben Proben aus den gentechnischen Forschungs- und Produktionsanlagen werden darüber hinaus auch andere Produkte, wie beispielsweise Saatgut, getestet.
Das LVwA unterrichtet regelmäßig die übergeordneten Behörden des Landes (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten) und des Bundes und erteilt entsprechend dem Umweltinformationsgesetz auch Auskünfte auf Anfragen aus der Bevölkerung.

Darüber hinaus hat das LVwA noch weitere Aufgabenfelder, die im Detail hier zu finden sind.