Menu
menu

Informationen für Antragstellende

Die Informationen werden in Abhängigkeit der Verfahrensart aufgeführt. Je nach Verfahren müssen/können Sie uns Ihre Unterlagen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen (siehe Tabelle). Grundsätzlich ist der Postweg immer möglich, aber nicht immer erforderlich. Bei E-Mail-Kommunikation setzen Sie bitte den Betreibervertreter in cc. Die Schriftform kann immer durch Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden (EUTL AATL).

Verfahren Ausfertigung
Errichtung einer neuer S1-Anlage schriftlich, 1-fache Ausfertigung
Anmeldung neuer S2-Anlage schriftlich, 1-fache Ausfertigung
Anzeige weiterer S2-Arbeiten schriftlich, 1-fache Ausfertigung
Mitteilung Wechsel PL/BBS E-Mail
Mitteilung Stilllegung einer gentechnischen Anlage E-Mail
Mitteilung der Änderung sicherheitsrelevanten Einrichtung E-Mail
Mitteilung über besonderes Vorkommnis E-Mail
wesentliche Änderungen bestehender Anlagen (An- und Abmeldung von Räumen) schriftlich, 1-fache Ausfertigung
erstmaliger Sachkundenachweis für PL/BBS schriftlich, 1-fache Ausfertigung
Nachforderungen im Zuge von Begehungen E-Mail
Mitteilung über Wechsel Betreibervertreter schriftlich, 1-fache Ausfertigung

Über alle gentechnischen Arbeiten müssen Aufzeichnungen geführt werden, die den Kriterien der Gentechnikaufzeichnungsverordnung genügen (§ 6 Abs. 3 GenTG i.V.m §§ 2, 3 GenTAufzV). Das LVwA empfiehlt die Nutzung des Formblatts Z.