Informationen für Antragstellende
Je nach Verfahren, sind den originalen Antragsunterlagen eine bestimmte Anzahl an Kopien beizufügen. Aus der folgenden Tabelle können Sie die entsprechenden Anforderungen entnehmen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Beteiligung der ZKBS) können weitere Ausfertigungen nötig sein.
Verfahren | Ausfertigung |
Neue Anlagen (S1, S2) | 1 Original und 2 Kopien |
Weitere Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 | 1 Original und 2 Kopien |
Mitteilung Wechsel PL/BBS | 1-fach |
Mitteilung Stilllegung | 1 Original und 2 Kopien |
Mitteilung Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen | 1 Original und 2 Kopien |
Mitteilung Besonderes Vorkommnis | 1-fach |
Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen | 1 Original und 2 Kopien |
Sachkundenachweis | 1-fach (alle Urkunden als beglaubigte Kopien) |
Nachforderungen im Zuge von Begehungen | 1-fach |