Informationen für Antragstellende
Die Informationen werden in Abhängigkeit der Verfahrensart aufgeführt. Je nach Verfahren müssen/können Sie uns Ihre Unterlagen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen (siehe Tabelle). Grundsätzlich ist der Postweg immer möglich, aber nicht immer erforderlich. Bei E-Mail-Kommunikation setzen Sie bitte den Betreibervertreter in cc. Die Schriftform kann immer durch Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden (EUTL AATL).
| Verfahren | Ausfertigung |
| Errichtung einer neuer S1-Anlage | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
| Anmeldung neuer S2-Anlage | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
| Anzeige weiterer S2-Arbeiten | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
| Mitteilung Wechsel PL/BBS | |
| Mitteilung Stilllegung einer gentechnischen Anlage | |
| Mitteilung der Änderung sicherheitsrelevanten Einrichtung | |
| Mitteilung über besonderes Vorkommnis | |
| wesentliche Änderungen bestehender Anlagen (An- und Abmeldung von Räumen) | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
| erstmaliger Sachkundenachweis für PL/BBS | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
| Nachforderungen im Zuge von Begehungen | |
| Mitteilung über Wechsel Betreibervertreter | schriftlich, 1-fache Ausfertigung |
Über alle gentechnischen Arbeiten müssen Aufzeichnungen geführt werden, die den Kriterien der Gentechnikaufzeichnungsverordnung genügen (§ 6 Abs. 3 GenTG i.V.m §§ 2, 3 GenTAufzV). Das LVwA empfiehlt die Nutzung des Formblatts Z.

