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Informationen für Antragstellende

Je nach Verfahren, sind den originalen Antragsunterlagen eine bestimmte Anzahl an Kopien beizufügen. Aus der folgenden Tabelle können Sie die entsprechenden Anforderungen entnehmen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Beteiligung der ZKBS) können weitere Ausfertigungen nötig sein.

Verfahren Ausfertigung
Neue Anlagen (S1, S2) 1 Original und 2 Kopien
Weitere Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 1 Original und 2 Kopien
Mitteilung Wechsel PL/BBS 1-fach
Mitteilung Stilllegung 1 Original und 2 Kopien
Mitteilung Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen 1 Original und 2 Kopien
Mitteilung Besonderes Vorkommnis 1-fach
Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen 1 Original und 2 Kopien
Sachkundenachweis 1-fach (alle Urkunden als beglaubigte Kopien)
Nachforderungen im Zuge von Begehungen 1-fach