Mitteilung über Wechsel Betreibervertreter
Sie möchten einen personellen Wechsel des Betreibervertreters (z. B. bei einem Wechsel in der Geschäftsführung oder der geschäftsführenden Direktion) dem LVwA mitteilen, so muss dies schriftlich erfolgen. Die Informationspflicht ergibt sich dabei aus § 25 GenTG. Das Schreiben muss dabei folgenden Informationen enthalten:
- Name, Vorname, Titel der ausscheidenden Person
- Name, Vorname, Titel, Position der mitzuteilenden Person
- Zeitpunkt des Wechsels
- Unterschrift des neuen Betreibervertreters
Wechselt hingegen der Betreiber – etwa im Rahmen einer Firmenübernahme oder durch einen Wechsel der Rechtsform –, ist eine bloße Mitteilung nicht ausreichend. In diesem Fall hat der neue Betreiber eine erneute Anzeige, Anmeldung oder Genehmigung einzureichen. Sofern sich weder die gentechnischen Arbeiten noch die Räumlichkeiten ändern, kann dabei auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen werden.

