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Landesförderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung)

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten. Diese Zuschüsse werden sowohl Ehepaaren als auch nichtehelichen Paaren gewährt, die ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Die Zuschüsse werden sowohl an Paare gezahlt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, als auch denen, die einen Leistungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle, der Heilfürsorge und/oder einem privaten Versicherungsunternehmen (PKV) haben.

Sprechzeiten

Dienstag     : 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Zu den Sprechzeiten können Sie Antragsformulare einreichen und/ oder sich beraten lassen.

Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Förderung der Kinderwunschbehandlung bis zu 4 Wochen betragen.

Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie den Online-Antrag: Online-Antrag

Was wird gefördert?

Es werden Zuwendungen zu den Kosten der ersten bis dritten In-Vitro-Fertilisations (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions (ICSI) Behandlungen gewährt.
Die Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen. Ausnahmen hiervon sind nur im begründeten Einzelfall möglich.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen der Ärztin/ dem Arzt und der Patientin/ dem Patienten für den jeweiligen (ersten bis dritten) Behandlungszyklus.

Als Maßnahmebeginn zählt auch das Einlösen von Rezepten.

Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden.

Folgender zeitlicher Ablauf ist demnach zu beachten:

  1. Erstellung des Behandlungsplans (mit Kostenaufstellung) durch den behandelnden Arzt
  2. Einholung der Kostenübernahmeerklärung durch die gesetzliche Krankenversicherung, der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung
  3. Behandlungsplan, Kostenübernahmeerklärung sowie den Antrag mit den dazu gehörigen weiteren Unterlagen (laut Antragsformular) an das Landesverwaltungsamt senden
  4. Bescheid des Landesverwaltungsamtes abwarten
  5. Erst wenn ein positiver Bescheid (Bewilligungsbescheid) über die Gewährung einer Zuwendung schriftlich zugegangen ist, kann mit der eigentlichen ärztlichen Behandlung begonnen werden. Das heißt, der  Behandlungsvertrag kann abgeschlossen werden oder die  Patientenerklärung  zwischen Patienten und Arzt / Ärztin kann abgegeben werden bzw. im Rahmen der Behandlung ausgestellte Rezepte können in der Apotheke eingelöst werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Gefördert werden der jeweils erste bis dritte Behandlungszyklus bis zu folgenden Höchstbeträgen:

- IVF-Behandlung bis zu 800 Euro
- ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro.

Für nichteheliche Paare, bei denen nachweislich kein Zahlungsanspruch gegen eine Krankenkasse oder gegen einen anderen Leistungsträger besteht, können sich diese Beträge erhöhen.

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Zuwendungsempfänger sind neben Ehepaaren auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin/ des behandelnden Arztes die Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und von diesem die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkannt werden wird.

Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt. Ausnahmen hiervon sind nur im besonders begründeten Ausnahmefall möglich.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

 

Tel.: 0345 514-3541
Fax: 0345 514-1719
E-Mail