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Die Regelungen der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf in Deutschland Auszubildende nur ausbilden, wer dazu persönlich und fachlich geeignet ist. Durch den Einsatz von entsprechend qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbilder soll die Ausbildungsqualität erhalten und ein hohes Ausbildungsniveau gesichert werden.

Zur fachlichen Eignung gehören neben den beruflichen auch berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Geregelt ist dies in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Diese gibt vor, über welche entsprechenden Kenntnisse Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen müssen und wie sie den Nachweis hierfür erbringen können.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Die Eignung ist mit einer entsprechenden Prüfung nachzuweisen. Eine Berufsspezifik existiert hierbei nicht. Für die Grünen Berufe im Land Sachsen-Anhalt bietet das Landesverwaltungsamt als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz die Teilnahme an entsprechenden Prüfungen an.

Anmeldefristen:
Sommerprüfung: 1. März jeden Jahres
Winterprüfung: 1. Oktober jeden Jahres

Antragsformular:
Das Antragsformular zur Prüfungsteilnahme steht Ihnen hier zur Verfügung.

Rechtsvorschriften:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

 

 

Ansprechpartnerin

Frau Fischer
Tel.: (0345) 514-2745
E-Mail

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de