Kulturland Sachsen-Anhalt
Zuwendungen werden gewährt für künstlerische und kulturelle Schwerpunktvorhaben von landesweiter Bedeutung. Mit der Förderung soll zur Stärkung des Kulturtourismus beigetragen und Jubiläen und Gedenktage besonders beachtet werden. Die Förderung erfolgt dabei in den Bereichen
- Jubiläen und Gedenktage
- Kulturelle Vorbereitung Landesgartenschauen sowie
- Stärkung der kulturtouristischen Landesschwerpunkte
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.