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Kulturland Sachsen-Anhalt

Zuwendungen werden gewährt für künstlerische und kulturelle Schwerpunktvorhaben von landesweiter Bedeutung. Mit der Förderung soll zur Stärkung des Kulturtourismus beigetragen und Jubiläen und Gedenktage besonders beachtet werden. Die Förderung erfolgt dabei in den Bereichen 

  • Jubiläen und Gedenktage
  • Kulturelle Vorbereitung Landesgartenschauen sowie
  • Stärkung der kulturtouristischen Landesschwerpunkte

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartnerin

Sarah-Maria Krüger

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)