Kulturland Sachsen-Anhalt
Zuwendungen werden gewährt für künstlerische und kulturelle Schwerpunktvorhaben von landesweiter Bedeutung. Mit der Förderung soll zur Stärkung des Kulturtourismus beigetragen und Jubiläen und Gedenktage besonders beachtet werden. Die Förderung erfolgt dabei in den Bereichen
- Jubiläen und Gedenktage
- Kulturelle Vorbereitung Landesgartenschauen sowie
- Stärkung der kulturtouristischen Landesschwerpunkte
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514 1597
E-Mail