Theater/Darstellende Kunst
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Darstellenden Kunst, zum Beispiel
- Theaterprojekte freier Gruppen, die die Vielfalt des vorhandenen Theaterangebotes deutlich bereichern,
- Kooperationen freier Gruppen mit kommunalen Bühnen,
- regionale, internationale Theatertreffen,
- Projekte des Kinder- und Jugendtheaters.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.
Ansprechpartnerin (nur für Basisförderung 2026)
Tommy Jügler
Telefon: +49 345 514 3521