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für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur


Antrag:


Wer wird gefördert?

Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) Kleinstunternehmen, kleinere oder mittlere Unternehmen sind.


Was wird gefördert?

Entschädigt werden hochwasserbedingte Überschwemmungsschäden i. S. von Abschnitt I
Nr. 2 einschließlich der Kosten für deren Beseitigung.


Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 v. H. der anerkannten Schäden nach den Nr. 1.3, 1.4. bzw. 1.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2.8.2013 in der Fassung vom 23.08.2013.


Was ist weiterhin zu beachten?

Bewilligungsbehörde für Schäden im Bereich der Fischerei und Aquakultur ist das Landesverwaltungsamt. Zuwendungen im Rahmen der De-minimis-Regelung müssen bis zum 30.10.2013 beantragt und bis zum 31.12.2013 bewilligt werden.


Ansprechpartner

Sie haben weitere Fragen?

Richten Sie diese bitte an Herrn Kaufmann

Telefon: +345 514 2460
E-Mail

Weitergehende Informationen

 

 

Kontakt

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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

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Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)