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Liste der Sachverständigen nach TEHG

Bekanntmachung von Sachverständigen

nach Paragraf 5 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG)

Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich am gemeinsamen Antragsverfahren zur Bekanntgabe von Sachverständigenstellen gemäß Paragraph 5 Absatz 3 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG).

Die in der Liste der Sachverständigenstellen des Umweltbundesamtes als nach Paragraph 5 TEHG bekannt gegebenen gekennzeichneten Sachverständigen gelten als nach Paragraph 5 Absatz 3 TEHG bekannt gegeben.

Die Liste der Sachverständigen ist unter der Internetadresse der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) abrufbar:


www.dehst.de - Rubrik Sachverständige/Sachverständigenliste

 

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