Liste der Sachverständigen nach TEHG
Bekanntmachung von Sachverständigen
nach Paragraf 5 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG)
Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich am gemeinsamen Antragsverfahren zur Bekanntgabe von Sachverständigenstellen gemäß Paragraph 5 Absatz 3 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG).
Die in der Liste der Sachverständigenstellen des Umweltbundesamtes als nach Paragraph 5 TEHG bekannt gegebenen gekennzeichneten Sachverständigen gelten als nach Paragraph 5 Absatz 3 TEHG bekannt gegeben.
Die Liste der Sachverständigen ist unter der Internetadresse der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) abrufbar:
www.dehst.de - Rubrik Sachverständige/Sachverständigenliste