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Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst unterstützt Sie im Auftrag des Integrationsamtes, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch schwierige Situationen im Arbeitsleben bewältigen müssen. Vielleicht haben sich Ihre Arbeitsanforderungen verändert, oder Sie sollen umgesetzt werden und fürchten, diesen Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Oder es gibt Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten, zum Beispiel auch Probleme in der Kommunikation, die Sie sehr belasten und zu deren Lösung Hilfe erforderlich ist. Es kann aber auch sein, dass Sie nach langer Erkrankung an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen und die notwendigen Maßnahmen mit der Krankenkasse, Ihrem Arzt und dem Arbeitgeber abgestimmt und begleitet werden sollen. Der Integrationsfachdienst kann Sie aber auch unterstützen, wenn Sie als schwerbehinderter-, behinderter- oder von Behinderung bedrohter Mensch zur Erlangung eines Arbeitsplatzes Hilfe benötigen. In diesem Fall wird der Integrationsfachdienst sich um eine Beauftragung durch den für Sie zuständigen Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und andere) bemühen.

Der Integrationsfachdienst unterstützt Sie auch als Arbeitgeber, der schwerbehinderte-, behinderte- und Behinderung bedrohte Menschen beschäftigt. Wir können Ihnen helfen, Ihre behinderten Mitarbeiter so einzusetzen, dass diese ihr Leistungsvermögen gut ausschöpfen können. Hierzu gleichen wir die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten des Mitarbeiters ab. Wir geben Ihnen Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung behinderungsbedingter Erfordernisse und zum Umgang mit Ihren behinderten Mitarbeitern. Wir unterstützen Sie durch zielgerichtete Auswahl bei der Besetzung freier Arbeitsplätze durch geeignete Bewerber und sind Ihnen bei der Beantragung von Eingliederungszuschüssen, Arbeitsplatzausstattungen und anderen notwendigen Leistungen behilflich. Selbstverständlich begleiten wir auch die Einarbeitung Ihres neuen Mitarbeiters und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Für gehörlose Menschen bieten wir Beratung durch gebärdensprachkundige Mitarbeiter an.

Hier erreichen Sie die Integrationsfachdienste (IFD):

IFD Magdeburg/Stendal

Frau Knels
Tel. +49 3904 499 45 80
E-Mail: knels(at)ifd.derwegev.de

Standorte:
Hasselbachplatz 2, 39104 Magdeburg
Warmsdorfer Str. 4, 39340 Haldensleben
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23, 39576 Hansestadt Stendal

IFD Halle/Merseburg

Frau Sperlich
Tel. +49 3461 43 25 07
E-Mail: sperlich(at)ifd-halle-merseburg.de

Standorte:
Emil-Abderhalden-Str. 21, 06108 Halle (Saale)
Leunacenter, Am Haupttor, 06237 Leuna

IFD Wittenberg/Dessau

Frau Becker
Tel. +49 3496 700 37 21
E-Mail: ifd-becker(at)bvwb-ggmbh.de

Standorte:
Georgstr. 8, 06366 Köthen (Anhalt)
Bruchweg 2, 06886 Lutherstadt Wittenberg

IFD Halberstadt/Sangerhausen

Frau Bonin
Tel. +49 3941 59 54 490
E-Mail: bonin.ifd(at)asb-salzlandkreis.de

Standorte:
Lindenstr. 16, 06449 Aschersleben
Wilhelm-Trautwein-Str. 133 A, 38820 Halberstadt

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

oder über das:

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo): 
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt