Leistungen für Opfer von SED-Unrecht
Die Versorgungsverwaltung ist für die Gewährung verschiedener Leistungen für Opfer von SED-Unrecht zuständig.
- Haftentschädigung und Kostenerstattung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- monatliche Opferpension (besondere Zuwendung) nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
- Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sowie die Durchführung des Häftlingshilfegesetzes ist das Referat Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Integration, Erwachsenenbildung, Ausbildungsförderung zuständig.