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Förderung zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes

Die Förderung des Landes wird gewährt für Maßnahmen von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut. Sie bezieht sich dabei in besonderer Weise auf Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist

Förderfähig sind Maßnahmen, die auf den Originalerhalt von gefährdetem schriftlichem Kulturgut gerichtet sind.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 übernimmt die INVESTITIONSBANK Sachsen-Anhalt die Förderung.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)