Förderung zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes
Die Förderung des Landes wird gewährt für Maßnahmen von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut. Sie bezieht sich dabei in besonderer Weise auf Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf den Originalerhalt von gefährdetem schriftlichem Kulturgut gerichtet sind.
Ab dem Haushaltsjahr 2024 übernimmt die INVESTITIONSBANK Sachsen-Anhalt die Förderung.
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