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Förderung zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes

Die Förderung des Landes wird gewährt für Maßnahmen von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut. Sie bezieht sich dabei in besonderer Weise auf Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist

Förderfähig sind Maßnahmen, die auf den Originalerhalt von gefährdetem schriftlichem Kulturgut gerichtet sind. Die einzelnen Maßnahmen sind der Richtlinie, Nr. 2.2., a-e zu entnehmen.

Antragsberechtigt sind:

  • Träger von Archiven
  • Träger von Bibliotheken mit Archivfunktion oder historischen Altbeständen sowie
  • Träger von Museen

(vgl. auch Richtlinie, Nr. 3)

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

• schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie 

• Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind ggf. mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres zu stellen. Er kann vorab auch per E-Mail an kultur(at)lvwa.sachsen-anhalt.de gesandt werden.

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung eines Fachbeirates getroffen.

Für Antragsteller von Projekten mit einer Kofinanzierung von Bund und Land
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führt das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland auch im Jahr 2023 fort.

Die Fördergrundsätze sowie das Antragsformular und weiterführende Informationen zum BKM-Sonderprogramm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhaltung-des-schriftlichen-kulturguts-316962

Interessierte Einrichtungen können bis zum 31. Januar 2023 Projektmittel bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) beantragen. Die geförderten Maßnahmen werden anschließend auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der KEK ausgewählt.
Voraussetzung der Förderung ist neben dem erheblichen Bundesinteresse eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat). 
Anträge sind hierfür in elektronischer Form bis zum 2. Januar 2023 an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt an folgende Funktionsadresse zu übersenden: Bestandserhaltung(at)mi.sachsen-anhalt.de  sowie in analoger einfacher Ausfertigung bis spätestens 13. Januar 2023 an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 15 (z. Hd. Frau Mattig), Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg.

Darüber hinaus ist für dasselbe Projekt zusätzlich der Antrag auf Landesförderung (Antragsunterlagen und Informationen s.o.) bis spätestens 13. Januar 2023 einzureichen.
Weiterführende Informationen zur Verfahrensweise finden Sie im Rundschreiben des Ministeriums für Inneres und Sport an die Kulturgut verwahrenden Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt vom 28. November 2022.

Ansprechpartner

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)