Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation – Entwicklung logistischer Schnittstellen und Umschlagtechniken für den kombinierten Verkehr
Hinweis: die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Was wird gefördert?
Die Entwicklung, Herstellung und Schaffung der Einsatzvoraussetzungen sowie die öffentlich zugängige Anwendung innovativ-nachhaltig wirksamer
-
multimodaler Umschlagsysteme,
Umschlageinrichtungen sowie Umschlaggeräten,
Transporttechnologien sowie technischer Ausrüstungen,
logistischer Informations- und Steuerungssysteme
Förderrichtlinien
Richtlinien
Anlage
Fördervoraussetzungen, u.a.
- Passfähigkeit zur RIS (Regionale Innovationsstrategie) des Landes Sachsen-Anhalt,
- Zuwendungs- sowie Zuweisungsempfänger mit Betriebsstätte oder Sitz in Sachsen-Anhalt,
- Vorhabenumsetzung in Sachsen-Anhalt,
- mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein,
- weitere Optimierung der im Land vorhandenen logistischen Schnittstellen und Umschlagtechniken für den Kombinierten Verkehr sowie konkret nachhaltige Reduzierung von CO2 - Emissionen,
- Projektbeschreibung,
- Anwendungsorientierung, nachhaltige Praxis- und Umsetzungsrelevanz.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (Zuwendung) und bis zu 100% (Zuweisung) der förderfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Betreiber von Anlagen des Kombinierten Verkehrs,
- Logistikdienstleister,
- FuE-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zuweisungsempfänger:
- Staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (im Verbundprojekt mit Unternehmen)
Termin der Antragstellung
Anträge konnten letztmals bis zum 15.10.2020 gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
- Projektbeschreibung mit konkreten Aufgabenschwerpunkten und der Zielsetzung zur Realisierung von logistischen Schnittstellen und Umschlagtechniken,
- Erläuterung zum Innovationsgrad des Vorhabens,
- Nachweis über die CO2 -Reduzierung in Tonnen pro Jahr,
- der Nachweis, dass die Finanzierung des Eigenanteils einschließlich der nicht zuwendungs- und zuweisungsfähigen Ausgaben gesichert ist,
- der Finanzierungsplan mit Angaben über die Gesamtausgaben, Beiträge Dritter und den Investitionszeitraum.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen und Zuweisungen nach Maßgabe der o. g. Richtlinien und Grundsätze.
Hinweise zum Verfahren
Die beantragten Vorhaben werden anhand der Projektkriterien gemäß der Richtlinien bzw. Grundsätze bewertet und einer Rangfolge zugeordnet.
Der Antragsteller wird nach der Einordnung der Rangfolge über die Entscheidung der Bewilligung oder Ablehnung informiert.