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Arzneimittelherstellung

Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln

Herstellen ist das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe von Arzneimitteln (§ 4 Abs. 14 des Arzneimittelgesetzes (AMG)).

Jede Herstellung von Arzneimitteln in Sachsen-Anhalt muss dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Referat Pharmazie, angezeigt werden (§ 67 AMG).

Sollte die Herstellung gewerbs- oder berufsmäßg erfolgen, ist eine Erlaubnis nach § 13 AMG (Herstellungserlaubnis) notwendig. Die erforderlichen Dokumente für den Antrag sind dem "Merkblatt Herstellungserlaubnis" zu entnehmen. Außerdem sind alle geforderten arzneimittelrechtlichen Funktionen personell zu besetzen. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet das LAS über die Erteilung der Erlaubnis.

Für die von der Erlaubnispflicht ausgenommenen Herstellungstätigkeiten (§ 13 Abs. 2 bis 2b AMG) sind weitere Informationen unter "Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln" abrufbar.

Hinweise enthält auch die Internetseite der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), unter anderem unter der Auswahl "Arzneimittel - Deutschland - Qualitätssystem - Kapitel 15".

Überwachung

Grundlage für die Arzneimittelherstellung sind die "GMP-Vorschriften" (Good Manufacturing Practice). Sie enthalten verbindliche Vorgaben zu folgenden Themenbereichen: pharmazeutisches Qualitätssystem, Personal, Räumlichkeiten und Ausrüstung, Dokumentation, Produktion, Qualitätskontrolle, ausgelagerte Tätigkeiten, Beanstandungen, Qualitätsmängel, Produktrückrufe und Selbstinspektion .

Das LAS überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften in den Arzneimittel herstellenden Betrieben. Es werden regelmäßig Inspektionen durchgeführt, in die zum Teil auch Sachverständige einbezogen werden.

Rechtsgrundlage

 

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Ihre Ansprechpartner:

Dirk Seiler
Elke Weitershaus

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286
E-Mail: pharmazie(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Dokumente/weitere Informationen

Merkblatt Herstellungserlaubnis (barrierefrei)

www.zlg.de (Internetseite der ZLG)