Menu
menu

Die versorgungs- und sozialmedizinische Begutachtung erfolgt in Ausgangs-, Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren

  • nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER), hierzu gehören das Bundesversorgungsgesetz (BVG) mit Anhangs- und Sondergesetzen (Kriegsopferversorgung mit Heil- und Krankenbehandlung sowie Orthopädischer Versorgungsstelle; Opferentschädigungsgesetz; Häftlingshilfegesetz; Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz; Infektionsschutzgesetz; Anti-D-Hilfegesetz; Soldatenversorgungsgesetz bis 2014; Altfälle des Zivildienstgesetzes)
  • nach dem SGB IX, Teil 3 (Schwerbehindertenrecht)
  • nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG)
  • in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge (KOF-Hauptfürsorgestelle)
  • in Kündigungsschutzverfahren (SGB IX)


Erläuterungen

Die Leitende Ärztin der Landesversorgungsverwaltung ist im Rahmen besonderer fachlicher Befugnisse für die Qualitätssicherung einer einheitlichen Umsetzung der Versorgungsmedizin – Verordnung mit den hier anhängigen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zuständig.
Es handelt sich um eine 2009 in Kraft getretene Bundesverordnung, die Rechtsgrundlage für versorgungsmedizinische Begutachtungen im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht ist und die der Durchsetzung eines bundesweit zentralen Qualitätsmanagements dient.
Begutachtungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz erfolgen nach den gleichen Begutachtungsgrundsätzen.
Die fachliche Pflege der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ soll in ständiger Anpassung an den medizinisch anerkannten Wissensstand erfolgen. Sie obliegt dem Gremium eines Ärztlichen Sachverständigenbeirates, der das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät und an den Inhalten entsprechender Änderungsverordnungen mitwirkt.
Bisher sind 5 Änderungsverordnungen in Kraft getreten. Einer 6. Änderungsverordnung kommt besondere Bedeutung zu, da sie die allgemeinen Grundsätze in Angleichung an die UN- Behindertenrechtskonvention noch gezielter teilhabe- und ICF-konform gestalten wird. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich 2020 zu rechnen.

Zur länderübergreifenden Umsetzung des zentralen Qualitätssicherungssystems bilden die Leitenden Ärzte*innen der Bundesländer und der Bundeswehr eine Arbeitsgemeinschaft, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt wird.

Im Rahmen der fachlichen Führung und Anleitung interner und externer Gutachter*innen werden zur Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen u.a. auch regelmäßige versorgungsmedizinische Fortbildungen durchgeführt. Es handelt sich um Qualitätszirkel mit interdisziplinären Fallbesprechungen, die von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zertifiziert sind. Die im Zusammenhang mit der ärztlichen Fortbildungspflicht für den Erwerb des Fortbildungsdiploms anerkannten Veranstaltungen sind nach außen geöffnet und bieten beifolgend interessierten Ärzten die Möglichkeit, sich sozialmedizinisch fortzubilden.

Die Tätigkeit der Leitenden Ärztin im Fachgremium TRÄSOR (trägerübergreifender sozialmedizinischer Runder Tisch – Mitglieder sind die Leitenden Ärzte*innen der Sozialleistungsträger / Sozialversicherungen Mitteldeutschlands) ist von länder- und trägerübergreifenden Arbeiten mit Jahressitzungen sowie der Durchführung gemeinsamer Vortragsreihen zum Thema „Neues aus dem Bereich der Sozial- und Rehabilitationsmedizin“ geprägt. Die Reihe von Vortrags- Updates, welche die Gesamtheit der Bereiche der praktischen Sozialmedizin aller sozialen Leistungs- und Versicherungsträger umfasst, wird seit Jahren für die in Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen – Anhalt, Thüringen) tätigen und langjährig erfahrenen Kollegen*innen regelmäßig veranstaltet.  

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)