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Die versorgungs- und sozialmedizinische Begutachtung erfolgt in Ausgangs-, Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren

  • nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV); hierzu zählen die Anerkennungs- und Leistungsbereiche* der Opferentschädigung, der Entschädigung von Impfkomplikationen, Kriegsopfern, des Häftlingshilfegesetzes; des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; des Anti-D-Hilfegesetzes sowie der Altfälle des Zivildienstgesetzes und des Unterstützungsabschlussgesetztes;
  • nach dem SGB IX, Teil 3 (Schwerbehindertenrecht);
  • nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG)

*Die Anerkennungsbereiche des SGB XIV befassen sich mit der versorgungsmedizinischen Kausalitätsbegutachtung zur Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Schädigungsfolgen und die Bewertung des Grades der Schädigungsfolgen.

Bei den Leistungsbereichen des SGB XIV handelt es sich um die Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Leistungsgewährungen im Rahmen der Krankenbehandlung, der Rehabilitation, der Hilfsmittelversorgung, der Teilhabe und der Pflege.

Erläuterungen

Die Leitende Ärztin der Landesversorgungsverwaltung ist im Rahmen der ihr obliegenden Fachaufsicht für die Qualitätssicherung einer einheitlichen Umsetzung der Versorgungsmedizin – Verordnung mit den hier zugehörigen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zuständig.
Es handelt sich um eine Bundesverordnung, die Rechtsgrundlage für versorgungsmedizinische Begutachtungen im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht ist und die der Durchsetzung eines bundesweit zentralen Qualitätsmanagements dient.
Begutachtungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz erfolgen nach den gleichen Begutachtungsgrundsätzen.
Die fachliche Pflege der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ erfolgt in ständiger Anpassung an den medizinisch anerkannten Wissensstand und obliegt dem Gremium eines Ärztlichen Sachverständigenbeirates, der das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät.
Seit 2009 sind 5 Änderungsverordnungen in Kraft getreten. Einer 6. Änderungsverordnung kommt besondere Bedeutung zu, da sie die allgemeinen Grundsätze in Angleichung an die UN- Behindertenrechtskonvention noch gezielter teilhabe- und ICF-konform gestalten wird.

Zur länderübergreifenden Umsetzung des zentralen Qualitätssicherungssystems bilden die Leitenden Ärzte der Bundesländer und der Bundeswehr eine Arbeitsgemeinschaft, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt wird.

Im Rahmen der fachlichen Führung und Anleitung interner und externer Gutachter werden von der Leitenden Ärztin im Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt zwecks Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßige versorgungsmedizinische Fortbildungen veranstaltet. Es handelt sich um Qualitätszirkel mit interdisziplinären Fallbesprechungen, die von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zertifiziert sind. Die im Zusammenhang mit der ärztlichen Fortbildungspflicht für den Erwerb des Fortbildungsdiploms anerkannten Veranstaltungen sind nach außen geöffnet und bieten beifolgend interessierten Ärzten die Möglichkeit, sich sozialmedizinisch fortzubilden.

Die Tätigkeit der Leitenden Ärztin im Fachgremium TRÄSOR (trägerübergreifender sozialmedizinischer Runder Tisch – Mitglieder sind die Leitenden Ärzte*innen der Sozialleistungsträger / Sozialversicherungen Mitteldeutschlands) ist von trägerübergreifenden Arbeiten mit Jahressitzungen sowie der Durchführung gemeinsamer Vortragsreihen zum Thema „Neues aus dem Bereich der Sozial- und Rehabilitationsmedizin“ geprägt. Die Reihe von Updates, welche die Gesamtheit der Bereiche der praktischen Sozialmedizin aller sozialen Leistungs- und Versicherungsträger umfasst, soll für die in Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen – Anhalt, Thüringen) tätigen und langjährig erfahrenen Kollegen regelmäßig fortgesetzt werden.

 

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

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Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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