Antragsverfahren zur Umsetzung § 14 Abs. 1 Nr. 7 SchwbAV -Aufrechterhaltung Werkstattentgelte
Leistungen des Integrationsamtes werden für die Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. bei anderen Leistungsanbietern erbracht.
- Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung der Leistungen ist ausschließlich das hier hinterlegte Antragsformular einschließlich der Anlage zu nutzen. Die im Antragsformular und der Anlage geforderten Angaben sind digital oder händisch zum Nachweis der dargelegten Fördervoraussetzungen anhand der vereinbarten Grundsätze anzugeben. Das Antragsformular und die Anlage sind in der angegebenen Frist vorab per E-Mail und dann unterzeichnet in Papierform an das Integrationsamt zu senden.
Ein Abweichen von den geforderten Angaben kann die Ablehnung des Antrages zur Folge haben.