Menu
menu

Ausnahmen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen, die in ihrer Bauart oder Beschaffenheit nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, bedürfen einer Ausnahme von den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung.

Diese Ausnahmen werden befristet oder unbefristet erteilt. Die inhaltliche Regelung und die Zuständigkeit ergibt sich aus Paragraf 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Antragstellung

Einzureichende Unterlagen:

- Unterzeichneter formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Adresse, ggf. Telefon- und/ oder Faxnummer,
  • Zeitliche Begrenzung (für befristete Ausnahmen maximal 12 Jahre),
  • Gültigkeitsbereich (Landkreise/ kreisfreie Städte, Bundesländer, Bundesrepublik)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Kopie oder Gutachten nach § 21 StVZO einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation in Kopie und

- Gutachten nach § 70 StVZO einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.

Ansprechpartner

Frau Pahl-Lundgreen
Telefon: +49 345 514-1378

Frau Bittroff
Telefon: +49 345 514-1808

Herr Ceglarski 
Telefon: +49 345 514-3578

Frau Sroka

Telefon: +49 345 514-1310

E-Mail-Adresse für Anfragen:  ausnahmenstvzo(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)