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Ausnahmen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen, die in ihrer Bauart oder Beschaffenheit nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, bedürfen einer Ausnahme von den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung.

Diese Ausnahmen werden befristet oder unbefristet erteilt. Die inhaltliche Regelung und die Zuständigkeit ergibt sich aus Paragraf 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Antragstellung

Einzureichende Unterlagen:

- Unterzeichneter formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Adresse, ggf. Telefon- und/ oder Faxnummer,
  • Zeitliche Begrenzung (für befristete Ausnahmen maximal 12 Jahre),
  • Gültigkeitsbereich (Landkreise/ kreisfreie Städte, Bundesländer, Bundesrepublik)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Kopie oder Gutachten nach § 21 StVZO einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation in Kopie und

- Gutachten nach § 70 StVZO einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.

Ansprechpartner

Frau Pahl-Lundgreen
Telefon: +49 345 514-1378

Frau Bittroff
Telefon: +49 345 514-1808

Herr Ceglarski 
Telefon: +49 345 514-3578

Frau Sroka

Telefon: +49 345 514-1310

E-Mail-Adresse für Anfragen:  ausnahmenstvzo(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)