Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 1.1.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gem. § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG).
Kontakt:
Sie erreichen die zuständige Stelle bei der LWK Niedersachsen per E-Mail oder telefonisch:
in der Zeit von 9:00–12:00 und von 13:00-15:00 Uhr:
- montags und mittwochs: 04141 5198-23 (Frau Dorothee Peiper)
- dienstags und donnerstags: 0441 801-629 (Frau Lisa Higgen-Adamla)
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