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Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 1.1.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gem. § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). 

Kontakt:

Sie erreichen die zuständige Stelle bei der LWK Niedersachsen per E-Mail oder telefonisch:

 in der Zeit von 9:00–12:00 und von 13:00-15:00 Uhr:

  • montags und mittwochs: 04141 5198-23 (Frau Dorothee Peiper)
  • dienstags und donnerstags: 0441 801-629 (Frau Lisa Higgen-Adamla)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)