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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

BKrFQG

Das Landesverwaltungsamt ist für die Anerkennung von Ausbildungsstätten im Sinne des § 7 Abs. 2 BKrFQG und deren Überwachung im Land Sachsen-Anhalt zuständig.

Um als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt zu werden, sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Darstellung des Ausbildungsprogramms, 
  • Unterrichtsplan (Aufstellung des Stoffplans auf die einzelnen Unterrichtseinheiten), aus dem sich auch die Aufteilung zwischen theoretischen und praktischen Schulungseinheiten ergibt,
  • Angaben über die Ausbilder (Zahl, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Nachweis ihrer didaktischen und pädagogischen Kenntnisse),
  • Anschrift und Kurzbeschreibung des Unterrichtsortes (Theorie und Praxis),
  • Übersendung eines Grundrisses der Unterrichts- (mit Mobiliar - Tische und Stühle), Neben- und Funktionsräume (Angabe der Größe in qm; Höhe in m),
  • Foto der Räumlichkeiten,
  • Nutzungsvereinbarung zu den angemieteten Räumen,
  • Angabe, welches Lehrmaterial eingesetzt wird, und ggf. Zuordnung zu den einzelnen Kursinhalten,
  • Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln (incl. technischer Ausstattung),
  • Angaben über die einzusetzenden Ausbildungsfahrzeuge (Anzahl, Typ, Baujahr) und Kopie der Mietverträge, wenn sich die Fahrzeuge nicht im Besitz des Antragsstellers befinden,
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nur im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation),
  • Vorgesehene Teilnehmerzahl (Unterscheidung nach theoretischen und praktischen Abschnitten).

Fahrlehrerprüfungsausschuss

Im Landesverwaltungsamt ist die Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses des Landes Sachsen-Anhalt ansässig.

Aufsicht über die Kfz-Überwachungsorganisationen

Dem Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht der in Sachsen-Anhalt tätigen Kfz-Überwachungsorganisationen nach dem KfSachvG. Weiterhin ist es zuständig für die Anerkennung von Prüfingenieuren.

Ansprechpartner

Herr Althans

Telefon: +49 345 514-1927

E-Mail

 

Herr Langenhagen (Referent)

Telefon: +49 345 514-1863

E-Mail

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)