Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
BKrFQG
Das Landesverwaltungsamt ist für die Anerkennung von Ausbildungsstätten im Sinne des § 7 Abs. 2 BKrFQG und deren Überwachung im Land Sachsen-Anhalt zuständig.
Um als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt zu werden, sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Darstellung des Ausbildungsprogramms,
- Unterrichtsplan (Aufstellung des Stoffplans auf die einzelnen Unterrichtseinheiten), aus dem sich auch die Aufteilung zwischen theoretischen und praktischen Schulungseinheiten ergibt,
- Angaben über die Ausbilder (Zahl, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Nachweis ihrer didaktischen und pädagogischen Kenntnisse),
- Anschrift und Kurzbeschreibung des Unterrichtsortes (Theorie und Praxis),
- Übersendung eines Grundrisses der Unterrichts- (mit Mobiliar - Tische und Stühle), Neben- und Funktionsräume (Angabe der Größe in qm; Höhe in m),
- Foto der Räumlichkeiten,
- Nutzungsvereinbarung zu den angemieteten Räumen,
- Angabe, welches Lehrmaterial eingesetzt wird, und ggf. Zuordnung zu den einzelnen Kursinhalten,
- Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln (incl. technischer Ausstattung),
- Angaben über die einzusetzenden Ausbildungsfahrzeuge (Anzahl, Typ, Baujahr) und Kopie der Mietverträge, wenn sich die Fahrzeuge nicht im Besitz des Antragsstellers befinden,
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nur im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation),
- Vorgesehene Teilnehmerzahl (Unterscheidung nach theoretischen und praktischen Abschnitten).
Fahrlehrerprüfungsausschuss
Im Landesverwaltungsamt ist die Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses des Landes Sachsen-Anhalt ansässig.
Aufsicht über die Kfz-Überwachungsorganisationen
Dem Landesverwaltungsamt obliegt die Aufsicht der in Sachsen-Anhalt tätigen Kfz-Überwachungsorganisationen nach dem KfSachvG. Weiterhin ist es zuständig für die Anerkennung von Prüfingenieuren.