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Erhebung der Abwasserabgabe

Für alle Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Zuständig für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde.

Die Abwasserabgabe ist eine Lenkungsabgabe, deren Aufkommen zweckgebunden ist, um Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte durchzuführen.

Erklärungen und Anträge

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Anträgen und Formularen:

Bitte benutzen Sie diesen Link, um die Liste aller notwendigen Erklärungen und Anträge zur Abwasserabgabe zu finden.

Bei Übermittlung per Fax:  + 49 345 514-2798

Ansprechpartner:

Referent für Abwasserabgabe

Ronald Heinrich

Telefon: +49 345 514-2279
E-Mail


AbwAG-online

Stephanie Rößiger

Telefon: +49 345 514 2894
E-Mail

 

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