Erhebung der Abwasserabgabe
Für alle Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Zuständig für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde.
Die Abwasserabgabe ist eine Lenkungsabgabe, deren Aufkommen zweckgebunden ist, um Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Erklärungen und Anträge
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Bei Übermittlung per Fax: + 49 345 514-2798
Ansprechpartner:
Referent für Abwasserabgabe
Ronald Heinrich
Telefon: +49 345 514-2279
E-Mail
AbwAG-online
Stephanie Rößiger
Telefon: +49 345 514 2894
E-Mail