Erhebung der Abwasserabgabe
Für alle Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Zuständig für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde.
Die Abwasserabgabe ist eine Lenkungsabgabe, deren Aufkommen zweckgebunden ist, um Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Erklärungen und Anträge
Eine Liste aller notwendigen Erklärungen und Anträge zur Abwasserabgabe können unter diesem Link abgerufen werden.
Bei der Benutzung der Formulare sind folgenden Hinweise zu beachten:
- Bitte speichern Sie die PDF-Dateien lokal ab und öffnen Sie diese dann anschließend mit einem entsprechenden PDF-Reader. Beim Öffnen direkt im Browser kann es, je nach Konfiguration Ihres Systems, zu Störungen bei der Funktionalität der Anträge kommen.
- Behandlung von Darstellungsproblemen im Firefox-Browser ab der Version 19
Die Übermittlung der Formulare kann neben dem postalischen Weg auch per FAX erfolgen: + 49 345 514-2798.
Für ausgewählte Erklärungen und Anträge steht im Internet das Programm ABWAG-LSA-online zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Für die passwortgeschützte Anwendung ist eine Registrierung der Abgabepflichtigen als Nutzer beim Landesverwaltungsamt erforderlich.
Zur Registration verwenden Sie bitte dieses Stammdatenblatt und senden es per E-Mail an Frau Rößiger.
Ansprechpartner:
Referent für Abwasserabgabe
N.N.
Gernot Kruse (Referatsleiter)
Telefon: +49 345 514-2862
E-Mail
AbwAG-LSA-online
Stephanie Rößiger
Telefon: +49 345 514 2894
E-Mail