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Erhebung der Abwasserabgabe

Für alle Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Zuständig für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde.

Die Abwasserabgabe ist eine Lenkungsabgabe, deren Aufkommen zweckgebunden ist, um Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte durchzuführen.

Erklärungen und Anträge

Eine Liste aller notwendigen Erklärungen und Anträge zur Abwasserabgabe können unter diesem Link abgerufen werden.

Bei der Benutzung der Formulare sind folgenden Hinweise zu beachten:

Die Übermittlung der Formulare kann neben dem postalischen Weg auch per FAX erfolgen: + 49 345 514-2798.

Für ausgewählte Erklärungen und Anträge steht im Internet das Programm ABWAG-LSA-online zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Für die passwortgeschützte Anwendung ist eine Registrierung der Abgabepflichtigen als Nutzer beim Landesverwaltungsamt erforderlich.
Zur Registration verwenden Sie bitte dieses Stammdatenblatt und senden es per E-Mail an Frau Rößiger.

Ansprechpartner:

Referent für Abwasserabgabe

N.N.

Gernot Kruse (Referatsleiter)

Telefon: +49 345 514-2862
E-Mail


AbwAG-LSA-online

Stephanie Rößiger

Telefon: +49 345 514 2894
E-Mail

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)