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Zulassung nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel setzt eine Zulassung von Betrieben nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) voraus.

Voraussetzungen

Nach § 15 der BmTierSSchV dürfen Affen und Halbaffen, Nutz- und Zuchtgeflügel sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen) in andere Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem zugelassenen Betrieb stammen.

Auch die folgenden Betriebe oder Einrichtungen benötigen für das innergemeinschaftliche Verbringen eine entsprechende Zulassung:

  • Viehhandelsunternehmen
  • Händlerställe
  • Viehsammelstellen
  • Zoos, Wildparks und sonstige Einrichtungen mit Tierhaltung zu wissenschaftlichen oder Versuchszwecken oder zur Erhaltung von Tierarten oder -rassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag des Betreibers auf Zulassung der Einrichtung

Für die Zulassung der Einrichtung sind die unten angegebenen Unterlagen und Nachweise erforderlich, aus denen hervorgeht, dass der jeweilige Betrieb die in der BmTierSSchV aufgeführten Voraussetzungen erfüllt:

  • Handelsregisterauszug (bei Unternehmen, Gesellschaften)
  • Bezeichnung der Betriebsstätte mit Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung
     
  • Liegenschaftsregisterauszug (Karte)
  • Betriebsgrundriss
     
  • Betriebsbeschreibung
  • Darstellung des Schwarz-Weiß-Prinzips
  • betriebliches Hygieneprogramm
     
  • Impfschema
  • betriebliches Gesundheitskontrollprogramm / Stationstierarzt/ärztin
     
  • Nachweis des zur Übernahme amtlicher Aufgaben ermächtigten Tierarztes
     
  • Muster des Tiergesundheits- und Verlustregisters
  • Nachweise über das Freisein von bestimmten Erregern
     
  • Protokolle von Kontrollen durch das für die Überwachung zuständige Veterinäramt
     
  • Aufzeichnungen über die betriebliche Gesundheitsüberwachung
  • Angaben zu Schädlingsbekämpfung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
     
  • Havariekonzept
     
  • ggf. weitere Unterlagen im Einzelfall

Das Verfahren

Nach Erhalt und Prüfung der jeweils erforderlichen Unterlagen erfolgt in Absprache mit dem Betrieb eine gemeinsame Betriebsbesichtigung.

Anhand der eingereichten Unterlagen und Nachweise und der vor Ort durchgeführten Prüfung erteilt das Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung.

In diesem Fall erhält der Betrieb bzw. die Einrichtung eine Veterinärkontrollnummer. Die Zulassung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Ansprechpartnerin

Yvonne Zengerling

Tel.: +49 345 514-2634

E-Mail

Allgemeinverfügung vom 6. Dezember 2023

Den Rinderhaltern in Sachsen-Anhalt gegenüber wird die Duldung verfügt, die im November und Dezember dieses Jahres entnommenen BHV-Rinderblutproben zusätzlich auf BTV im Landesamt für Verbraucherschutz untersuchen zu lassen. Dazu wurde eine Allgemeinverfügung mit Datum vom 6. Dezember 2023 erlassen.

weitere Aufgaben im Bereich Tierseuchenbekämpfung

  • Registrierung von Betrieben, welche Waren innergemeinschaftlich Verbringen oder einführen oder Hausklauentiere gewerblich in diesem Sinne transportieren  (§ 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung)
  • Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr lebender und toter Tiere, von Waren und Gegenständen, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können nach der Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung
  • Zulassung von Schutzgebieten hinsichtlich der Freiheit von Fischseuchen (§ 10 Fischseuchen-Verordnung)
  • Erteilung von Erlaubnissen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)