Weiterbildung Sozialmedizin
Die Leitende Ärztin der Landesversorgungsverwaltung verfügt über die Weiterbildungsbefugnis "Sozialmedizin", so dass das Landesverwaltungsamt anerkannte Weiterbildungsstätte für Sozialmedizin ist und allen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit bietet, ihre Weiterbildung anzutreten und erfolgreich abzuschließen.
Bei der „Sozialmedizin“ handelt es sich um ein Fachgebiet, welches alle medizinischen Belange auf dem Gebiet der Sozialversicherungsmedizin (Rentenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsagentur, Rehabilitationsmedizin, Versorgungsmedizin, Wehrmedizin etc.) umfasst. Ein entsprechender Weiterbildungsabschluss ist für alle auf diesen Gebieten tätigen Fachärzte qualitative Norm. Fachlich- inhaltlich geht es um den Erwerb der Gutachterkompetenz im Schnittstellenbereich von Medizin und Sozialrecht.
Den medizinischen Diensten obliegt die Aufgabe, für den Sozialleistungsträger als medizinischer Sachverständiger beratend tätig zu sein. Dabei kommt es inhaltlich darauf an, sozialversicherungs- und sozialleistungsrechtliche Konsequenzen abzuleiten, die sich aus der medizinischen Faktensituation unter Beachtung der Anforderungen der mit dem jeweiligen Rechtshintergrund einhergehenden begutachtungsrelevanten Besonderheiten ergeben.
Nach der in Sachsen- Anhalt bisher geltenden Weiterbildungsordnung sind für den besonderen gutachtlichen Wissenserwerb auf dem Gebiet der praktischen Sozialmedizin neben der Facharztqualifikation u. a. Weiterbildungskurse an Akademien für Sozialmedizin erforderlich, die Weiterbildungsinhalte mit insgesamt 320 Stunden für das Absolvieren von Grund- und Aufbaukursen umfassen.
Für Weiterbildungswillige ist jedoch zumeist das Erfüllen der Forderung schwierig, wonach ebenso eine 12 Monate andauernde sozialmedizinische Tätigkeit nachzuweisen ist, die bei einem weiterbildungsbefugten Leitenden Arzt absolviert wurde.
Es gibt in Sachsen – Anhalt nur begrenzt Weiterbildungsstätten, an denen dieses Tätigkeitsjahr abgeleistet werden kann. Der Versorgungsärztliche Dienst im Landesverwaltungsamt steht hierfür zur Verfügung. Er bietet zudem vergleichsweise den Vorteil, dauerhaft eine Vielzahl an vertraglich gebundenen externen Gutachtern*innen zu beschäftigen. Diese unterliegen, den internen Gutachtern*innen gleichgestellt, der stetigen fachlichen Obhut durch die Leitende Ärztin der Landesversorgungsverwaltung und des damit verbundenen zentralen Qualitätsmanagements.
Für jene Außengutachter*innen, die den Nachweis einer langjährigen Tätigkeit im Begutachtungsumfeld des Schwerbehindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts mit entsprechender Fallzahlenerledigung unter der fachlichen Anleitung der Leitenden Ärztin der Landesversorgungsverwaltung erbringen, kann eine Gleichwertigkeit gegenüber jenen, gemäß der Weiterbildungsordnung vorgegebenen 12 Monaten geprüft werden. Zuständig ist die Fach- und Prüfkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Fachkommission berät die Ärztekammer in allen sozialmedizinischen Angelegenheiten. Als Prüfkommission befindet sie über die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen und die Anerkennung von Weiterbildungsstätten. Wesentliche Aufgabe ist darüber hinaus die Zulassung zur Abschlussprüfung und deren Abnahme zum Erwerb der Bezeichnung „Sozialmedizin“ gemäß geltender Weiterbildungsordnung für Ärzte*innen.