Restauratorenliste
Unabhängig von der Bezeichnungsberechtigung „Restaurator im Handwerk“ gemäß § 42 Handwerksordnung darf die Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Restauratorenliste Sachsen-Anhalt eingetragen ist.
Über den Antrag auf Eintragung in die und Löschung aus der Restauratorenliste entscheidet das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes nach Anhörung des Denkmalfachbereiches und im Benehmen mit der Fachkommission.
Die Fachkommission besteht aus sieben durch das Landesverwaltungsamt für vier Jahre berufenen Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Fachkommission gehört neben der Anerkennung von Restauratorinnen und Restauratoren gemäß Restauratorgesetz die Abgabe von Voten in Einzelfällen.
Entscheidungen über eingehende Antragsunterlagen werden in der Regel nach mündlicher Beratung im Rahmen gemeinsamer Sitzungen getroffen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Gebühren
Für die Eintragung in die Restauratorenliste fallen Gebühren gemäß §§ 1, 3 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt an. Diese betragen im Regelfall für die Ersteintragung eines Fachgebietes mit Ausweisausstellung 75,00 Euro sowie für die Eintragung jedes weiteren Fachgebietes 50,00 Euro.
Antragsunterlagen
Antrag auf Eintrag in die Restauratorenliste gemäß:
- § 4 Abs. 1 ReG LSA (nicht barrierefrei)
- § 4 Abs. 2 oder § 12 ReG LSA (nicht barrierefrei)
- Anlage zum Antrag (nicht barrierefrei)
- Restauratorgesetz Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt
Herr Ködelpeter
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1196
Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: hartmut.koedelpeter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de