Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt)
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland ankommenden Asylsuchenden, die ihren Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellen.
Die Einrichtung besteht aus der Hauptstelle in Halberstadt mit derzeit fünf Außenstellen (2x Halberstadt, Blankenburg (Harz) , Quedlinburg und Rübeland) sowie zwei Nebenstellen. Bei den Nebenstellen handelt es sich um die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Magdeburg und um die LAE Stendal. Die aktuelle Struktur der ZASt beruht auf dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 24.05.2018 (Landesrecht Sachsen-Anhalt - Ministerium für Inneres und Sport | Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Organisation der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) | i. d. F. v. 24.05.2018 | gültig ab 30.06.2018).
Wichtigste Rechtsgrundlagen für die Arbeit der ZASt sind das Asylgesetz (AsylG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) und das Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt - AufnG)
Leiter der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber
"Ihr Anliegen"
Sie fühlen sich von der ZASt oder der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ungerecht behandelt oder in Ihren Rechten verletzt?
Sie haben in Ihrer Unterkunft Gewalt oder Diskriminierung erlebt?
Sie möchten sich über Ihre zugewiesene Unterkunft beschweren?
Hier finden Sie die entsprechenden Broschüren in verschiedenen Sprachen: