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für kommunale Infrastruktur


Anträge:

 

Wer wird gefördert?

a) Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unterhaltungsverbände, sowie sonstige nicht im Wettbewerb stehende Träger kommunaler Infrastruktur

b) kommunale Unternehmen sowie sonstige Träger kommunaler Infrastruktur, die nicht unter Nr. a) fallen.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind.
 

Wie wird gefördert?

Zuwendungen zur Schadensbeseitigung nach diesem Abschnitt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2.8.2013 in der Fassung vom 23.08.2013 können bis zu 100 v.H. des Schadens gewährt werden.


Was ist weiterhin zu beachten?

Anträge sind von Antragsberechtigten spätestens bis zum 31. Dezember 2014 zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Für Sportstätten ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Bewilligungsbehörde.


Ansprechpartner

Sie haben weitere Fragen?

Richten Sie diese bitte an  an Frau Ebersbach
Telefon: +49 345 514 3092 und
E-Mail


Weitergehende Informationen

 

 

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)