für kommunale Infrastruktur
Anträge:
- Antragsformular "Hilfen zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden und weiterer Körperschaften des öffentlichen Rechts"
- Anlage 1 - Sachbericht
- Anlage 2 - Einfacher VN - Zahlenmäßiger Nachweis
- Anlage 3a - Zahlenmäßiger Nachweis Einnahmen
- Anlage 3b - Zahlenmäßiger Nachweis Ausgaben
- Formular "Maßnahmeplan"
- Formular "Meldung Einzelmaßnahme"
- Antragsformular auf Kostenersatz nach Abschnitt 1, Nr. 2.4
Wer wird gefördert?
a) Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unterhaltungsverbände, sowie sonstige nicht im Wettbewerb stehende Träger kommunaler Infrastruktur
b) kommunale Unternehmen sowie sonstige Träger kommunaler Infrastruktur, die nicht unter Nr. a) fallen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen zur Schadensbeseitigung nach diesem Abschnitt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2.8.2013 in der Fassung vom 23.08.2013 können bis zu 100 v.H. des Schadens gewährt werden.
Was ist weiterhin zu beachten?
Anträge sind von Antragsberechtigten spätestens bis zum 31. Dezember 2014 zu stellen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Für Sportstätten ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Bewilligungsbehörde.
Ansprechpartner
Sie haben weitere Fragen?
Richten Sie diese bitte an an Frau Ebersbach
Telefon: +49 345 514 3092 und
E-Mail
Weitergehende Informationen
- "Hochwasser"-Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt