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Sebastian Kräuter

Referatsleiter

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 514-1241
E-Mail

Was bedeutet Aufsicht?

Aufsicht zeichnet sich durch die Überwachung des Handelns aus. Man unterscheidet hierbei die Rechtsaufsicht und die Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht überwacht die Rechtmäßigkeit des Handelns. Die Fachaufsicht hat daneben auch die Zweckmäßigkeitskontrolle zur Aufgabe. Die Kommunalaufsicht nimmt die Rechtsaufsicht über den kommunalen Bereich im Land wahr. Das Landesverwaltungsamt ist obere Kommunalaufsichtsbehörde und zuständig für die Landeshauptstadt Magdeburg und die kreisfreien Städte Halle und Dessau-Roßlau, die 11 Landkreise sowie für 15 Zweckverbände. Des Weiteren werden im Rahmen der Fachaufsicht die unteren Kommunalaufsichten bei den Landkreisen unterstützt.

Welche Befugnisse hat die Kommunalaufsicht?

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat ein Unterrichtungsrecht, Beanstandungsrecht sowie Anordnungsrecht und die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann im Weiteren einen Beauftragten zu bestellen. Bestimmte Satzungen, Beschlüsse und andere Maßnahmen der Kommune müssen durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

weitere ausgewählte Aufgaben

  • Erstattungsleistungen des Landes Sachsen-Anhalt infolge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
  • Angelegenheiten der kommunalen Verfassung und Verwaltung (z.B. Satzungen, ehrenamtliche Tätigkeit, Hoheitszeichen, Gebietsänderungen, Grenzstreitigkeiten, Datenschutz)
  • Angelegenheiten der allgemeinen Kommunalaufsicht (z.B. Petitionen, Beschwerden, Verfolgung von Landesrechnungshofvorgängen)
  • öffentliches Dienstrecht in den Kommunen
  • kommunalen Finanzen (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Vermögen und Schulden)
  • Kommunalwirtschaft (wirtschaftliche Betätigungen und Beteiligungen)
  • kommunales Abgabenrecht
  • Konsolidierung der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
  • Wahlen

gesetzliche Grundlagen

weitergehende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der obersten Kommunalaufsichtsbehörde:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)