Schwerbehindertenrecht
Das Feststellungsverfahren und Ausweiswesen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (Sozialgesetzbuch IX) obliegt dem Landesverwaltungsamt – Referat Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht.
Nach den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts werden die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen auf Antrag festgestellt.
In Abhängigkeit der getroffenen Feststellungen über Behinderungen und des gegebenenfalls ausgestellten Ausweises kann sich die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ergeben,
wie zum Beispiel:
- Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (bei Grad der Behinderung von 30 oder 40);
- Zusatzurlaub;
- Steuerermäßigung;
- besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Integrationsamt);
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Integrationsamt);
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr;
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und der Telefongebühren.