Planfeststellungsverfahren des Landesverwaltungsamtes
Verfahren des Referates "Wasser"
Veröffentlichung nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landesverwaltungsamtes – Referat Wasser über die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „Wasserrahmenrichtlinie – Ökologische Durchgängigkeit Wehranlage Meinsdorf / Rossel“ des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Wittenberg
Die Öffentliche Bekantmachung finden Sie hier.
Verfahren des Referates "Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung"
Veröffentlichung nach § 27b Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landesverwaltungsamtes – Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zum Antrag der Intel Magdeburg GmbH in 85579, Neubiberg auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Vielstoffanlage zur Oberflächenbehandlung für die Herstellung von Halbleitern in 39116 Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg
Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Verfahren des Referates "Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz"
Veröffentlichung der Bekanntgabe im Amtsblatt über den Antrag auf Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Öffentliche Bekanntmachung des Referates Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz zum Antrag auf Erweiterung der Deponie Hängelsberge, Magdeburg nach Deponieklasse II in 39116 Magdeburg, Königstraße 96
Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Gelangen Sie hier zu den Planunterlagen aus dem Referat Planfeststellungsverfahren für Autobahnen, Bundes- und Landstraßen, Eisenbahn und Energieanlagen
Hinweise zu Anhörungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA ausschließlich der Inhalt der zur Einsicht (bei der Auslegungsgemeinde) ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist. Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen nach § 3 PlanSiG. Näheres regelt die entsprechende Bekanntmachung.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mögliche Einwendungen schriftlich zu erheben sind (eine Einwendungserhebung per E-Mail entspricht nicht der gesetzlich geforderten Schriftform gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA), es sei denn in der Bekanntmachung ist die Erhebung der Einwendung zur Niederschrift ausgeschlossen (§4 PlanSiG).
Die Planunterlagen werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet und bis zum Ende des Auslegungszeitraumes zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Hinweise zu abgeschlossenen Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes in das Internet keine Auslegung nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Land Sachsen-Anhalt darstellt.
Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen nach § 3 PlanSiG. Näheres regelt die entsprechende Bekanntmachung.
Die Unterlagen zu den abgeschlossenen Verfahren werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet.