Planfeststellungsverfahren des Landesverwaltungsamtes
Verfahren des Referates "Wasser"
Bekanntmachung gemäß den §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
des Landesverwaltungsamtes – Referat Wasser über die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben "HWSB Stadtdeich Zeitz links, Abschnitt Engelsbrücke bis Auebrücke", Landkreis: Burgenlandkreis, Gemeinde: Stadt Zeitz.
Die Bekanntmachung und die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Verfahren des Referates "Planfeststellungsverfahren"
Gelangen Sie hier zu den Planunterlagen aus dem Referat Planfeststellungsverfahren für Autobahnen, Bundes- und Landstraßen, Eisenbahn und Energieanlagen
Hinweise zu Anhörungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA ausschließlich der Inhalt der zur Einsicht (bei der Auslegungsgemeinde) ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist. Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen nach § 3 PlanSiG. Näheres regelt die entsprechende Bekanntmachung.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mögliche Einwendungen schriftlich zu erheben sind (eine Einwendungserhebung per E-Mail entspricht nicht der gesetzlich geforderten Schriftform gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA), es sei denn in der Bekanntmachung ist die Erhebung der Einwendung zur Niederschrift ausgeschlossen (§4 PlanSiG).
Die Planunterlagen werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet und bis zum Ende des Auslegungszeitraumes zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Hinweise zu abgeschlossenen Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes in das Internet keine Auslegung nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Land Sachsen-Anhalt darstellt.
Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen nach § 3 PlanSiG. Näheres regelt die entsprechende Bekanntmachung.
Die Unterlagen zu den abgeschlossenen Verfahren werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet.