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Bodenschutz

Ansprechpartnerin

Frau Ungefroren

Telefon +49 345 514-2207
E-Mail

Rechtsgrundlagen

Die Vorschriften zum Bodenschutz zielen darauf ab, nachhaltig alle Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Einwirkungen auf den Boden, die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur-und Kulturgeschichte herbeiführen, sind soweit wie möglich abzuwehren.

Wesentliche Aufgaben der Oberen Bodenschutzbehörde sind:

  • Fachaufsicht über die unteren Bodenschutzbehörden,
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen zu Fragen des vorsorgenden Bodenschutzes, der Sicherung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten,
  • Fachliche Bewertung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Erkundung sowie Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten

Rechtsgrundlagen

  • Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV)