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Bodenschutz / Fördermittel

Ansprechpartner

Olaf Präger

Telefon +49 345 514-2159
E-Mail

Bodenschutz

Die Vorschriften zum Bodenschutz zielen darauf ab, nachhaltig alle Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Einwirkungen auf den Boden, die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur-und Kulturgeschichte herbeiführen, sind soweit wie möglich abzuwehren.

Wesentliche Aufgaben der Oberen Bodenschutzbehörde sind:

  • Fachaufsicht über die unteren Bodenschutzbehörden,
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen zu Fragen des vorsorgenden Bodenschutzes, der Sicherung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten,
  • Wahrnehmung der Bauverwaltung im Rahmen der Bearbeitung von Fördermittelvorhaben des Bodenschutzes und der Altlastensanierung

Rechtsgrundlagen

  • Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV)

 

Fördermittel

Durch das Referat 401 werden zwei Förderrichtlinien bedient.

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Altlastensanierung (Richtlinie Altlastensanierung)

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie unter der nachstehenden Verlinkung:

Weitere Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier