obere Bauaufsichtsbehörde:
Das Landesverwaltungsamt ist die obere Bauaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 56 Abs. 1 Nr. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Im Rahmen dieser Aufgabe und Zuweisung übt das Referat Bauwesen des Landesverwaltungsamtes die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus (§ 57 Abs. 5 Satz 2 BauO LSA), entscheidet über baurechtliche Widersprüche, bearbeitet Beschwerden und Petitionen und berichtet an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Auch Fragen zu Einzelfällen von den unteren Bauaufsichtsbehörden sowie von Antragstellern, Bauherren oder Rechtsanwälten werden beantwortet. Es finden regelmäßig Dienstbesprechungen mit den unteren Bauaufsichtsbehörden zu Fachthemen statt. Durch Rund- und Einzelverfügungen werden den unteren Bauaufsichtsbehörden Handreichungen für die rechtssichere Umsetzung ihrer Aufgaben gegeben.
In unserem <link file:107083 _blank download diesem link können sie eine datei>Flyer finden Sie mehr zu diesem Thema.
Ansprechpartnerinnen
Referentinnen des Referates
Frau Frenzel
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 514-2334
Fax: +49 345 514-2512
E-Mail
Frau Winkler
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-2687
Fax: +49 391 567-2293
E-Mail