Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Aktuelle Informationen
Am 30.12.2025 findet in Halle (Saale) und Magdeburg kein Sprechtag statt. Das Referat wird ab 02.01.2026 für Sie wie gewohnt wieder während der Sprechzeiten (dienstags und donnerstags) telefonisch und nach Terminvereinbarung vor Ort erreichbar sein.
Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt
Durch die Änderung der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) können die steuerlichen Vorteile, die einem Menschen mit Behinderung zustehen, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese elektronisch übermittelt wurden.
Standort Halle
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 345 514-3350
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Standort Magdeburg
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 391 567-2680
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.
Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.
Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)





