Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Neue Regelung ab 01.01.2026: der Grad der Behinderung einschließlich festgestellter Merkzeichen werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt
Durch die Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) können die steuerlichen Vorteile, die einem Menschen mit Behinderung zustehen, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese elektronisch übermittelt wurden.
Standort Halle
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 345 514-3350
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Standort Magdeburg
Ansprechpartner in Schwerbehindertenangelegenheiten
Telefon +49 391 567-2680
zu den Sprechzeiten oder persönlich mit Terminbuchung
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.
Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.
Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)





