Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger zur Verringerung der CO2- Emissionen – Forschung, Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen
Hinweis: die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Was wird gefördert?
Vorhaben zur Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS):
- Einführung und Nutzung von Daten Anwendungen, Diensten sowie Systemen und Anlagen im Zusammenhang mit IVS im Straßenverkehr und ÖPNV einschließlich notwendiger und innovativer Infrastrukturmaßnahmen,
- Integration der Elektromobilität in das Mobilitätssystem,
- die Erarbeitung von Studien und Untersuchungen für den Einsatz und die Weiterentwicklung von IVS,
- Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der IVS.
Förderrichtlinie
RdErl. des MLV vom 28.11.2016 – 37-30604/IVS, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 3/2017 vom 30.Januar 2017, in Kraft getreten am 31. Januar 2017
RdErl. des MLV vom 20.04.2018 - 37-30604/IVS, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 25/2018 vom 23.07.2018, in Kraft getreten am 24.07.2018
RdErl. des MLV vom 30.11.2018 - 37-30604/IVS, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 3/2019 vom 28. Januar 2019, in Kraft getreten am 1. Januar 2019
Fördervoraussetzungen, u.a.
- Nachweis der bedeutsamen Verringerung der CO2-Emissionen,
- diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrs- und Mobilitätssystemen für alle Nutzer ermöglichen,
- Geeignetheit, die Ziele des IVS-Rahmenplans umzusetzen,
- Erreichung der Querschnittsziele Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen,
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 90% (Zuwendung) und bis zu 100% (Zuweisung) der förderfähigen Ausgaben.
Anspruchsberechtigte
Zuwendungsempfänger:
- kreisfreie Städte
- Landkreise
- Gemeinden
- Verbandsgemeinden
Zuweisungsempfänger:
- Staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
- Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB)
- Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)
Termin der Antragstellung
Anträge konnten letztmals bis zum 31.07.2019 gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
- Projektbeschreibung mit konkreten Aufgabenschwerpunkten und Zielsetzungen
- Erläuterung zu den Querschnittszielen des Vorhabens,
- Nachweis der Verringerung der CO2-Emissionen,
- der Nachweis, dass die Finanzierung des Eigenanteils einschließlich der nicht zuwendungs- und zuweisungsfähigen Ausgaben gesichert ist,
- der Finanzierungsplan mit Angaben über die Gesamtausgaben, Beiträge Dritter und den Investitionszeitraum
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen und Zuweisungen nach Maßgabe der o. g. Richtlinien und Grundsätze.
Hinweise zum Verfahren
Die beantragten Vorhaben werden anhand der Qualitätskriterien gemäß der Richtlinien bzw. Grundsätze bewertet und einer Rangfolge zugeordnet.
Der Antragsteller wird nach der Einordnung der Rangfolge über die Entscheidung der Bewilligung oder Ablehnung informiert.