Wechsel der Projektleitung/ Beauftragten für Biologische Sicherheit
Wenn Sie in Ihrer gentechnischen Anlage einen Wechsel des Projektleiters oder des Beauftragten für Biologische Sicherheit nach § 21 Abs. 1 GenTG beabsichtigen oder einen weiteren Projektleiter ernennen möchten, senden Sie uns bitte vorher eine formlose Mitteilung zu mit folgenden Informationen zu:
- Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen, in der der Wechsel erfolgen soll.
- Datum, zu dem der Wechsel stattfinden soll.
- Name, Vorname, Titel der ausscheidenden Person.
- Name, Vorname, Titel, E-Mail-Adresse der neuen Person.
- Informationen zur nachgewiesenen Sachkunde für die neue Person (bei welcher Behörde nachgewiesen, Datum, Aktenzeichen).
- Falls ein weiterer Projektleiter ernannt werden soll, genaue Aufgabenverteilung der in der Anlage tätigen Projektleiter.
- Unterschriften des Betreibers, der neuen Person und der auszuscheidenden Person.
Falls der benannte Projektleiter bzw. Beauftragte für biologische Sicherheit die Sachkunde noch nicht nachgewiesen hat, fügen Sie bitte das Formblatt S mit den entsprechenden Unterlagen hinzu (siehe erstmaliger Sachkundenachweis).