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Wechsel der Projektleitung/ Beauftragten für Biologische Sicherheit

Wenn Sie in Ihrer gentechnischen Anlage einen Wechsel des Projektleiters oder des Beauftragten für Biologische Sicherheit nach § 21 Abs. 1 GenTG beabsichtigen oder einen weiteren Projektleiter ernennen möchten, senden Sie uns bitte vorher eine formlose Mitteilung zu mit folgenden Informationen zu:

  • Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen, in der der Wechsel erfolgen soll.
  • Datum, zu dem der Wechsel stattfinden soll.
  • Name, Vorname, Titel der ausscheidenden Person.
  • Name, Vorname, Titel, E-Mail-Adresse der neuen Person.
  • Informationen zur nachgewiesenen Sachkunde für die neue Person (bei welcher Behörde nachgewiesen, Datum, Aktenzeichen).
  • Falls ein weiterer Projektleiter ernannt werden soll, genaue Aufgabenverteilung der in der Anlage tätigen Projektleiter.
  • Unterschriften des Betreibers, der neuen Person und der auszuscheidenden Person.

Falls der benannte Projektleiter bzw. Beauftragte für biologische Sicherheit die Sachkunde noch nicht nachgewiesen hat, fügen Sie bitte das Formblatt S mit den entsprechenden Unterlagen hinzu (siehe erstmaliger Sachkundenachweis).