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Mitteilung über Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtung

Möchten Sie in einer gentechnischen Anlage sicherheitsrelevante Einrichtungen (Autoklav, Mikrobiologische Sicherheitswerkbank, Fermenter) ersetzen, ab- oder neu anzuschaffen, dann müssen Sie das LVwA im Vorfeld über das Vorhaben informieren (§ 21 Abs. 2 GenTG). Die Mitteilung kann formlosen erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:

  • Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen
  • Benennung der geplanten Änderung
  • Zeitpunkt der Änderung
  • Standort und Kenndaten der Neugeräte
  • detaillierte Auflistung über die Dekontaminierung von Altgeräte, wenn diese aus S2-Anlage entfernt werden