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Mitteilung Stilllegung einer gentechnischen Anlage

Möchten Sie die Stilllegung einer gentechnischen Anlage gem. § 21 Abs. 1b GenTG dem LVwA mitteilen, so kann dies formlos erfolgen. Die Mitteilung muss folgende Informationen enthalten:

  • Nennung der gentechnischen Anlage mit Aktenzeichen
  • Zeitpunkt der Stilllegung
  • ergriffene Maßnahmen, so dass keine Gefahr von der Anlage für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen kann, ab Sicherheitsstufe 2 eine detaillierte Auflistung über die Dekontaminierung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
  • Informationen zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen nach GenTAufZVO