Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr
Fördergegenstände
Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Herstellung einer alltagstauglichen Infrastruktur für Nahmobilität sowie das Beseitigen von Lücken und der Abbau von Barrieren im Rad- und Fußwegenetz sowie an den Übergangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr:
- der Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und kombinierter Rad- und Fußverkehrsanlagen einschließlich der Ausstattungselemente, die die Sicherheit und Attraktivität erhöhen (wie die bauliche Trennung vom Kfz-Verkehr, Sicherheitseinrichtungen, Markierung, Beschilderung, Wegweisung, Beleuchtung, Signalisierung usw.),
- der Neu- und Ersatzneubau sowie die grundhafte Instandsetzung von Brücken und Unterführungen für den Rad- und Fußverkehr zur kreuzungsfreien Querung von Straßen, Schienen und Wasserwegen,
- Maßnahmen an Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad- oder Fußverkehrs vorsehen oder Sichthindernisse auf oder für den Rad- und Fußverkehr beseitigen, einschließlich dem Bau von Schutzinseln, Querungshilfen und deutlich vorgezogenen Haltelinien für den Radverkehr und
- Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
Förderfähige Ausgaben
- Vorleistungen, die für die Antragstellung eines Vorhabens erforderlich sind (wie Grunderwerb, Baugrunduntersuchung und Vorplanungen),
- Ausgaben für den Grunderwerb (maximal höchstens in Höhe bis 10 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens und für Brachflächen und ehemals industriell genutzte Flächen mit Gebäuden maximal höchstens in Höhe bis 15 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens gemäß Artikel 64 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060),
- Planungsleistungen einschließlich aller erforderlichen fachtechnischen Planungen und Gutachten,
- Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Begleitung der Vergabe, Projektkoordination und Projektmanagement als Leistungen Dritter sowie Fertigstellung- und Entwicklungspflege) sowie
- Ausgaben aufgrund behördlicher Anordnung (zum Beispiel für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Betragen die Gesamtkosten eines Vorhabens nicht mehr als 200.000 Euro, erfolgt die Förderung gemäß Artikel 53 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 53 Abs. 1 Buchst. c) und Abs. 3 Buchst. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 als Pauschalbetrag auf der Grundlage eines Haushaltsplanentwurfs, der vom Antragsteller zu erstellen und von der Bewilligungsbehörde zu genehmigen ist.
Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.
Antragsformulare
Erstantrag für kommunale Zuwendungsempfänger
Erstantrag für nicht kommunale Zuwendungsempfänger
Anlage 1a – Radverkehrsinfrastruktur
Anlage 1b – Fahrradabstellanlagen
Anlage UK -- rechtsverbindliche Erklärung – Unterschriftenkarte
Anlage – Stellungnahme Kommunalaufsicht
Anlage – EfDialog Ausnahmeantrag
Anlage WE – Anlage wirtschaftliche Eigentümer
Anlage KMU – Angaben zur Einstufung als Kleinst- bzw. kleine oder mittlere Unternehmen
Formular VIK - Erklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der Auftragsvergabe
Anlage DSH Antragsteller – Erklärung zum Datenschutz für Antragsteller
Anlage DSH AN – Erklärung zum Datenschutz für Auftragnehmer
Anlage DSH UAN – Erklärung zum Datenschutz für Unterauftragnehmer
Anlage DSH Eigentümer – Erklärung zum Datenschutz wirtschaftliche Eigentümer
Erklärungen, Hinweise, Informationen
Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen
- Planungsunterlagen,
- Plan für nachhaltige urbane Mobilität,
- Baugenehmigung/ Behördliche Erlaubnisse,
- Gutachten,
- Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)
Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner bei Rückfragen
Frau Engler
Tel: +49 345 514 3532
Herr Funke
Tel.: +49 345 514 1240
Frau Hoffmeister
Tel.: +49 345 514 1804