Menu
menu

Lieferungen auf der letzten Meile

Fördergegenstände

Gefördert werden:

  • Lastenräder (einschließlich Lastenpedelecs)
  • und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge,

sofern sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge sind Fahrzeuge, die mit einem emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebssystem ausgestattet sind und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV verfügen.

Eine aktuelle Auflistung von umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen, welche über eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach eKFV verfügen, finden Sie hier:

Kraftfahrt-Bundesamt - ABE - Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)

!!! Nicht gefördert werden Kraftfahrzeuge aller Art unabhängig von der Antriebsform.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge werden nur dann gefördert, wenn folgende Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind:

  • Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird überwiegend (mehr als die Hälfte) in einer Stadt oder im Pendlerraum einer Stadt in Sachen-Anhalt eingesetzt.
  • Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird für den Transport von Lasten (kein Personentransport) oder für die Erbringung von Dienstleistungen genutzt.
  • Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird serienmäßig gefertigt.
    Handelt es sich bei dem Kleinstfahrzeug um eine Neuentwicklung, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugbundesamtes vorliegen.
  • Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug muss zusätzlich zum Fahrergewicht eine Zuladung von mindestens 20 Kilogramm ermöglichen.
  • Die Höhe der beantragten Förderung beträgt mindestens 1.500 Euro.

Außerdem muss die Stadt, in der das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug eingesetzt werden soll, über einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einen vergleichbaren Planungsrahmen verfügen, in dem die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität als Ziel benannt wird. Den Nachweis, ob diese Fördervoraussetzung erfüllt ist, muss nicht durch den Antragsteller erbracht werden. Dies erledigt die Bewilligungsbehörde für Sie.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind die Ausgaben für das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug einschließlich notwendiger Erweiterungen zur Vergrößerung der Transportkapazität sowie Ausgaben für vorgeschriebene Ausrüstungsteile gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie Beleuchtung, Reflektorstreifen, Rückstrahler und Klingel, wenn sie nicht bereits zur Serienausstattung gehören und gemeinsam mit dem Lastenrad oder Kleinstfahrzeug erworben werden.

Förderaufruf

Den Förderaufruf des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales können Sie hier downloaden:

Förderaufruf Lastenräder

Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen

Datenblatt für jedes beschaffte Fahrzeug

Verwaltungsvereinbarung zur Projektdurchführung (bei Gemeinschaftsprojekten),

Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)

Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartner bei Rücksprachen

Herr Funke

Tel.: +49 345 514 1240

Frau Engler

Tel.: +49 345 514 3532

Herr von Bose

Tel.: +49 345 514 3520

Herr Trempler

Tel.: +49 345 514 1162

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514 1804

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)