Lieferungen auf der letzten Meile
Fördergegenstände
Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen (emissionsfreies oder emissionsarmes Antriebssystem) Kleinstfahrzeugen, durch deren Einsatz die Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen verringert werden.
Die Förderung umfasst Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge, die der Lastenbeförderung (kein Transport von Personen) und Erbringung von Dienstleitungen dienen, die überwiegend in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden, die serienmäßig gefertigt wurden oder für die bei Neuentwicklungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrzeugbundesamt erteilt wurde und die zuzüglich zum Fahrergewicht eine Lasten-Zuladung von mindestens 20 Kilogramm ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
Förderfähig ist der Erwerb von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen.
Die Förderung erfolgt gemäß Artikel 53 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 53 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 als Pauschalbetrag auf der Grundlage eines Haushaltsplanentwurfs, der vom Antragsteller zu erstellen und von der Bewilligungsbehörde zu genehmigen ist.
Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 1.500 Euro betragen würde.
Anträge für Lieferungen auf der letzten Meile können nach erfolgtem Förderaufruf gestellt werden.
Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner bei Rücksprachen
Frau Hoffmeister
Tel.: +49 345 514 1804
Frau Toth
Tel.: +49 345 514 1615