Glücksspiel
Zuständigkeiten des Landesverwaltungsamtes
Das Landesverwaltungsamt ist Erlaubnisbehörde für
- Lottoannahmestellen, Lotterien und Ausspielungen (landkreisübergreifende aber nicht landesweite) sowie Wettvermittlungsstellen für Sportwetten nach dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA)
- Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RWLG)
und darüber hinaus zuständige Behörde für die Gewährung von Förderungen zur Realisierung einer besseren Glücksspielsuchtprävention und -beratung im Land Sachsen- Anhalt.