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Glücksspiel

Zuständigkeiten des Landesverwaltungsamtes

Das Landesverwaltungsamt ist Erlaubnisbehörde für

  • Lottoannahmestellen, Lotterien und Ausspielungen (landkreisübergreifende aber nicht landesweite) sowie Wettvermittlungsstellen für Sportwetten nach dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA)
  • Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RWLG)

und darüber hinaus zuständige Behörde für die Gewährung von Förderungen zur Realisierung einer besseren Glücksspielsuchtprävention und -beratung im Land Sachsen- Anhalt.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport (201)
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Funktionspostfach Glücksspiel

gluecksspielaufsicht(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

per E-Mail