Totalisatoren
Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators
Sie sind ein Renn- oder Pferdezuchtverein in Sachsen-Anhalt und wollen aus Anlass öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde einen Totalisator auf der Rennbahn betreiben?
Dann benötigen Sie eine Totalisator-Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottDV), welche Sie beim Landesverwaltungsamt beantragen können. Diese kann für maximal drei Jahre erteilt werden.
Das im Antragsverfahren zu verwendende Formular für die Antragstellung finden Sie im Downloadbereich. Dieses enthält auch eine Auflistung der im Antragsverfahren einzureichenden Nachweise und Unterlagen. Dort ist auch das Formular für die Abrechnung eines Rennjahres zu finden sowie die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.
Gebühren
Die Höhe von Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA S. 336) in der derzeit geltenden Fassung anliegenden Kostentarifen. Kostentarif 63 Nr. 1.1 bestimmt für eine Entscheidung über die Erteilung eines Erlaubnisbescheides für Totalisatorenunternehmen nach § 1 Abs. 1 RennwlottG eine Gebühr von 240,00 € bis 600,00 €.





