Wettvermittlungsstellen für Sportwetten
Informationen
Ab sofort besteht für konzessionierte Sportwettveranstalter für den Bereich des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß § 13 GlüG LSA zu beantragen. Für weiterführende Informationen und Hinweise sowie für die Antragstellung stehen im Downloadbereich u.a. ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Verfügung.
Download
- Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis für Wettvermittlungsstellen
- Antragsformular zur Beantragung einer Erlaubnis für Wettvermittlungsstellen
- Glücksspielstaatsvertrag
- Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Glücksspielverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen