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Wettvermittlungsstellen für Sportwetten

Informationen

Ab sofort besteht für konzessionierte Sportwettveranstalter für den Bereich des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten gemäß § 13 GlüG LSA zu beantragen. Für weiterführende Informationen und Hinweise sowie für die Antragstellung stehen im Downloadbereich u.a. ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Verfügung.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport (201)
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Funktionspostfach Glücksspiel

gluecksspielaufsicht(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

per E-Mail