Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Im Rahmen der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben unterstützt das Integrationsamt schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte Menschen und deren Arbeitgeber durch finanzielle Leistungen, Beratung sowie die Einbindung der Integrationsfachdienste. Ziel ist es, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, zu erhalten und die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.
Die Leistungen des Integrationsamtes sind grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob ein anderer Rehabilitationsträger – beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Krankenkasse – für die Leistung zuständig ist.
Ausführliche Informationen enthält der Ratgeber "Die Leistungen des Integrationsamts": Download Ratgeber
Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen und Selbstständige
Das Integrationsamt unterstützt Sie dabei, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und Ihre berufliche Teilhabe langfristig zu sichern. Die Leistungen können beispielsweise dazu beitragen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, den Arbeitsplatz an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen oder notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz zu finanzieren.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Arbeitgeber leisten einen wichtigen Beitrag zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt unterstützt Sie dabei, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen zu beschäftigen und bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern.
Die Fördermöglichkeiten reichen von Zuschüssen für die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen über Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen bis hin zur Finanzierung notwendiger Arbeitsassistenz oder weiterer unterstützender Maßnahmen.
Informieren Sie sich über die einzelnen Leistungen und die Voraussetzungen für eine Förderung.

