Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen und Projekte auf der Grundlage der Paragrafen 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes gefördert, die
- der Erhaltung des Kulturgutes im Sinne des Paragrafen 96 Bundesvertriebenengesetz,
- der Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus der Eingliederung der Vertriebenen, der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ergeben,
- der Weiterentwicklung und Pflege der Kulturleistungen und
- der Eingliederung der Vertriebenen, der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler dienen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt.
Finanzierung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Einzureichende Unterlagen
- Antrag entsprechend der Richtlinie
- Maßnahme-/Projektbeschreibung
- Kosten-/Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
Ansprechpartner
- Frau Paskuda - Telefon: +49 340 6506-305 / Telefax: +49 340 6506-338 / E-Mail
Anschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle (Saale)
Besucheranschrift
- Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau
Hinweise zum Verfahren
Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Landesverwaltungsamt zu stellen.