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Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach dem Bundesvertriebenengesetz

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen und Projekte auf der Grundlage der Paragrafen 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes gefördert, die

  • der Erhaltung des Kulturgutes im Sinne des Paragrafen 96 Bundesvertriebenengesetz,
  • der Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus der Eingliederung der Vertriebenen, der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ergeben,
  • der Weiterentwicklung und Pflege der Kulturleistungen und
  • der Eingliederung der Vertriebenen, der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler dienen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt.

Finanzierung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag entsprechend der Richtlinie
  • Maßnahme-/Projektbeschreibung
  • Kosten-/Finanzierungsplan
  • Kostenvoranschläge

Ansprechpartner
 


Anschrift
 

  • Landesverwaltungsamt  - Referat 207 / PF 200256 / 06003 Halle (Saale)


Besucheranschrift
 

  • Landesverwaltungsamt - Referat 207 / Kühnauer Straße 161 / 06846 Dessau-Roßlau

Hinweise zum Verfahren

Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Landesverwaltungsamt zu stellen.

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)