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Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Grundlage der Förderung

Nr. 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes


Zweck der Förderung

Gefördert werden landesweit tätige Jugendverbände und sonstige landesweit tätige Träger der freien Jugendhilfe, die die Arbeit der landesweit tätigen Jugendverbände ergänzen. Mit der Förderung sollen die erforderlichen Personal- und Sachausgaben zur Struktursicherung finanziert werden.

 

Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe von bis zu 16.500 Euro pro Jahr gewährt.

 

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung) 

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis

Nachweis der Ausgaben (Belegliste)

 

Kontakt

Tel.:    +49 345 514 2093

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche