Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Gefördert werden landesweit tätige Jugendverbände und sonstige landesweit tätige Träger der freien Jugendhilfe, die die Arbeit der landesweit tätigen Jugendverbände ergänzen. Mit der Förderung sollen die erforderlichen Personal- und Sachausgaben zur Struktursicherung finanziert werden.
Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe von bis zu 16.500 Euro pro Jahr gewährt.
Dokumente für die Antragstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis
Nachweis der Ausgaben (Belegliste)
Kontakt
Tel.: +49 345 514 2093