Jugendbildungsstätten
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Gefördert werden können Jugendbildungsstätten, deren Wirkungskreis über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen, die verbandliche und überverbandliche Arbeit in der außerschulischen Jugendbildung leisten, ein eigenes Bildungsprogramm anbieten und Bildungsmaßnahmen anderer Träger unterstützen.
Höhe der Förderung
Mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 70.000 Euro pro Jahr werden gefördert:
a) Personalausgaben für die Leitung,
b) Personalausgaben für pädagogische Mitarbeitende bis zur Höhe des Jahreswertes der Personalausgabenpauschale
nach Abschnitt 2 Nr. 4.2.1 in Verbindung mit Nr. 4.2.3 des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses für die Qualitätsstufe c,
c) Honorare für Fremdreferenten in der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung
von Ehrenamtlichen sowie der Ausbildung von Jugendleitenden in der Jugendarbeit.
Dokumente für die Antragstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anlage Erklärung zu Qualitätskriterien
Unterlagen für die Förderung von Personalstellen
Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zum Zuwendungsverfahrens
Handreichung zum Zuwendungsverfahren im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben
Anlage 7 - Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare PDF-Datei)
Anlage 7 - Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare Word-Datei)
Kontakt
Tel: +49 345 514 3529