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Jugendbildungsstätten


Grundlage der Förderung

Nr. 2.5 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes


Zweck der Förderung

Gefördert werden können Jugendbildungsstätten, deren Wirkungskreis über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen, die verbandliche und überverbandliche Arbeit in der außerschulischen Jugendbildung leisten, ein eigenes Bildungsprogramm anbieten und Bildungsmaßnahmen anderer Träger unterstützen.


Höhe der Förderung

Mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 70.000 Euro pro Jahr werden gefördert:

a) Personalausgaben für die Leitung,

b) Personalausgaben für pädagogische Mitarbeitende bis zur Höhe des Jahreswertes der Personalausgabenpauschale
nach Abschnitt 2 Nr. 4.2.1 in Verbindung mit Nr. 4.2.3 des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses für die Qualitätsstufe c,

c) Honorare für Fremdreferenten in der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung
von Ehrenamtlichen sowie der Ausbildung von Jugendleitenden in der Jugendarbeit.

 

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Bildungsprogramm

Anlage Zeichnungsberechtigung

Anlage Erklärung zu Qualitätskriterien

Unterlagen für die Förderung von Personalstellen

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zum Zuwendungsverfahrens

Handreichung zum Zuwendungsverfahren im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben

Anlage 7 - Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare PDF-Datei)

Anlage 7 - Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare Word-Datei)

Anlage 8 - Statistikformblatt

 

Kontakt

Tel:  +49 345 514 3529

 

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche