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Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe


Grundlage der Förderung

Nr. 2.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes


Zweck der Förderung

Gefördert werden Personalausgaben für Jugendbildungsreferenten in der Jugendarbeit bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe. Jugendbildungsreferenten haben insbesondere die Aufgabe, allgemeine, politische, gesundheitliche, soziale, ökologische und technische Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden vorzubereiten und durchzuführen. Sie sollen ehrenamtliches Engagement in der Bildungsarbeit der Kinder- und Jugendverbände unterstützen und weiterentwickeln.


Höhe der Förderung

Die Zuwendung zur Finanzierung der Personalausgaben für hauptamtlich tätige Jugendbildungsreferenten wird in Form einer Pauschale in Höhe des Jahreswertes nach Abschnitt 2 Nr. 4.2.1 in Verbindung mit Nr. 4.2.3 des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses für die Qualitätsstufe c gewährt. Aufgrund der Anpassung der Werte beträgt die Jahrespauschale nunmehr 62.495 Euro (monatlich 5.208 Euro) bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Zur Finanzierung von Sachausgaben und indirekten Kosten der geförderten Jugendbildungsreferenten wird zusätzlich je Stelle eine pauschale Zuwendung in Höhe von 15 v.H. der jeweils bewilligten Zuwendung für die Personalausgaben gewährt.

 

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Aufgabenbeschreibung 

Anlage Zeichnungsberechtigung

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im Jahr 2024 (aufgrund der Richtlinienänderung)

Mittelanforderung für das Jahr 2024 

Hinweisblatt zur Berücksichtigung von Teilnehmertagen

Verwendungsnachweis (VN)

Anlage 1 zum VN - Zahlenmäßiger Nachweis

Anlage 2 zum VN - Nachweis Teilnehmertage Jubiref

Anlage 3 zum VN - Maßnahmenbezogener Nachweis von Teilnehmertagen

Anlage 4 zum VN - Arbeitszeitnachweis

 

Kontakt

Tel:  +49 345 514 1633

 

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche